Limburg-Lindenholzhausen. Leserbrief zum NNP-Artikel vom 19. Oktober "Ärger wegen Eventhalle, die nie geplant war" ...

Dazu möchte ich anmerken, dass es jedem Investor freigestellt ist, nach seinem Gusto zu bauen, solange es im Rahmen des gültigen Baurechtes geschieht. Umso unverständlicher, dass hier der Eindruck erweckt wird, der gutwillige Investor wird durch den engstirnigen Ortsbeirat daran gehindert, Wohnungen zu errichten. Das ist nicht der Fall. Eine Wohnbebauung innerhalb des dafür vorgesehenen Ortsbereiches und angepasst an die umgebende Bebauung gemäß § 34 ist zu begrüßen. Die Entscheidung darüber obliegt der Verwaltung. Das Verfahren kennen alle Häuslebauer, denen wurde allerdings noch keine solch massive Unterstützung durch ihre Zeitung zuteil. Man fragt sich unwillkürlich: Cui bono, wem nutzt es?

Die Erwähnung der Gewächshäuser, die sich größtenteils außerhalb des bebaubaren Ortsbereichs befinden, lässt hellhörig werden. Offenbar ist nicht nur eine Bebauung nach § 34 im Ortsbereich geplant - das lässt der ansonsten lange Artikel allerdings leider offen.

Eine Bebauung des Außenbereichs ist nicht im Sinne des Gesetzes und erst recht nicht im Sinne der betroffenen Einwohner.

Die Forderung ist einfach und klar: Der Bauherr soll sich einfach, wie alle, an den Bebauungsplan halten.

Ralf Weifenbach,Lindenholzhausen

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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