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Vorwort | Gemarkung | Gemarkungsplan | Flurgeschichte

Vorwort

Hier finden Sie die Angaben über die Gemarkung von Lindenholzhausen. Mit seiner 831,7 ha großen Gemarkungsfläche ist der Ort größer wie die Kernstadt Limburg selbst (806,7 ha) und auch größter Stadtteil von der Fläche her. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen, wie sich die Gemarkungsfläche aus den alten Dorfmarken von Rübsangen und Vele und der Lindenholzhäuser Urgemarkung zusammensetzt und die Geschichte dazu. Auch die alten Bezeichnungen sind enthalten. In einem Plan können Sie ALT und NEU sehen. Anhand der heutigen Bebauung kann man gut erkennen, wie die alten Wege von früher durch Lindenholzhausen führten. Hier sieht man auch, dass Teile am Ortseingang Eschhofen und sogar auch Teile des heutigen Linterer Neubaugebietes noch Lindenholzhäuser Gemarkung sind.

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Gemarkung von Lindenholzhausen (Egon Eichhorn)

(Banngrenze, Heimgereide, Mark, Gerechtigkeit)


Von allen Grenzzügen, die das mittelalterliche Wirtschafts- und Rechtsleben mit seiner fortschreitenden Zersplitterung der Hoheits- und Besitzverhältnisse in großer Zahl erforderlich machte, ist die zwischen den Dorfmarken die Wichtigste. Ihre Bedeutung liegt darin, dass sie bis zum heutigen Tag nicht nur Gebiete unterster Verwaltungseinheiten scheidet, sondern auch zugleich eine Mehrzahl von Grenzzügen in aller Regel vereint. Die Gemarkungsgrenze scheidet zu¬nächst das dörfliche Banngebiet von der Nachbarmark. Der Grenz- oder Bannstein zeigt aber auch andere Grenzzüge an: Herrschafts-, Grafschafts-, Gerichts-, Zehntgrenzen und andere folgen der Markgrenze und überschreiten sie in Ausnahmefällen. Selbst die Landesgrenze, aus alten Herrschafts- und Gerichtsgrenzen hervorgegangen, hält sich dort, wo historische Elemente sie bestimmen, an die Grenze der Dorfmark. Auch die Gütergrenze überschreitet nur selten den Dorfbann.

Als Beispiel hierzu sei die Grenze von Lindenholzhausen gegen Ennerich und Runkel angeführt: Ursprünglich Grenze zwischen den Grafschaften Diez (ab 1564 Kurtrier) und Wied-Runkel sowie zwischen den Gerichten Lindenholzhausen und Runkel, war diese Grenze seit 1867/1886 auch Kreisgrenze.

Die Dorfmark oder Gemarkung ist das einer dörfli¬chen Siedlung oder Siedlungsgruppe zugehörige Gebiet, das einen herrschaftlichen oder kommunalen Hoheitsbezirk darstellt. Grundlage dieser Herrschaft ist der Zwing und Bann, der, zunächst ein räumlich begrenztes Herrschaftsrecht, allmählich selbst zu einem räumlichen Begriffe wird. Was zum Banngebiet gehört und durch die Bann- oder Gemarkungsgrenze vom anstoßenden Gebiet der Nachbarmark geschieden wird, ist die Gemarkung.

Die heutige Gemarkung von Lindenholzhausen ist im Laufe des Hohen (ca. 962-1250) und Späten Mittelalters (ca. 1250-1492) aus den Gemarkungen von Rübsangen und Vele und der Lindenholzhäuser Urgemarkung zusammengewachsen.

Die älteste der Siedlungen war vielleicht Vele; sie lag am nächsten am Wasser, Ihre Höfe gruppierten sich nordwestlich des Lindenholzhäuser Bahnhofs um den Veler Born (1323 Veire burne) der erst 1943 beseitigt wurde. Zur Gemarkung von Vele gehörte das ganze Gebiet des Hochfelds (1323 Velre hohe velde) mit den Wäldern Lange Schneise, Hochfeldswald und Sternbachsberg; außerdem die Veler Au mit den Veler Wiesen von der Kuhbrücke bis zur Ennericher Grenze unterhalb des Ennericher Wehrs. Auch die sog. Oberau, also die Wiesen zwischen dem Gründ- oder Kuhbrücksweg und der Berger Au (heute Gemarkung Niederbrechen), muss man nach einer Dietkircher Stiftsurkunde von 1408 der Veler Au und somit der Veler Gemarkung zuweisen, wohingegen der Win¬gertsberg dem Dorf Lindenholzhausen gehörte. Die Westgrenze gegen das Dorf Lindenholzhausen darf man auf halbem Wege zwischen diesem und Vele suchen, etwa in den Fluren Inder Seit, Auf dem Saupfad, Am Vele-Rübsanger Weg und Vor dem Scheid. Zu Vele rechneten sicher auch die gerodeten Felder In den Fuchsüfern und im anschließenden Winkelsberg. Damit erscheint die Lage des Dorfes Vele zu seiner Mark sehr exponiert. Ein Blick auf die Landkarte zeigt aber, dass das gar nicht so ungewöhnlich ist; das wüste Dorf Bergen hatte eine ähnliche Lage zu seiner Flur. Der Scheidkopf selbst (das Wort Scheid bedeutet Scheide, Grenzwald) ist als Grenzwald zwischen Vele und Rübsangen anzusehen und war der Wald der Siedlung Rübsangen.

Von Lindenholzhausen aus gesehen gehörte zur Rüb¬sanger Dorfmark sicher das ganze Feld nördlich der Linie Scheid – Grabgewann – Oberfeld - Bräun¬chesstein. Vom Bräunchesstein nach Westen bildete wohl der Eschhöfer Pfad die Grenze. Das l305 erstmals urkundlich erwähnte, aber vorher bereits ausgegangene Dorf Rübsangen lag wohl nicht um die 1 806/07 abgelegte St. Albanskirche herum, sondern nördlich des sie umgebenden Kirchhofs, links und rechts des Dietkircher Weges zwischen den Fluren Im Weiher und Unter Rübsangen. Hier war das lebensnotwendige Wasser und hier gingen auch die Wege nach Eschhofen und Ennerich ab (1380-81 under der [Rübsanger] kyrchin under dem burn). Da die Rübsanger Dornmark zur Lindenholzhäuser Gemarkung gekommen ist, darf man annehmen, dass die Bewohner der Siedlung nach Lindenholzhausen umgezogen sind.

Die Gemarkung Lindenholzhausen grenzt im Norden an die Marken der ehemals wied-runkelischen orte Ennerich und Runkel an. Die Grenze mit Ennerich beginnt – so auch nach Ausweis der alten Grenzbeschreibungen von 1555, 1697 und 1788 – am Dreimärker Eschhofen-Ennerich-Lindenholzhausen, nahe der Kreuzung Dietkircher Weg mit der Landstraße Eschhofen-Ennerich. Dort an der Vilimarer Straß,so uff Enderich gehet (l697), befand sich in alter Zeit ein Heiligenstock gegenüber dem runkelischen Hochgericht oder Galgen; hier begannen und endeten jeweils auch die alten Grenzbegänge. Diese frühere Landesgrenze zwischen der Grafschaft Diez (seit 1564 von Kurtrier) und Wied-Runkel war hier durch einen Landgraben und vielleicht durch ein Gebück befestigt. Sowohl mit Ennerich beim Ennericher Wehr, als auch mit Niederbrechen gab es im 18. Jahrhundert Grenzstreitigkeiten (lrrungen). Ferrödern, Quarzit und Sternbachsberg gehören nach Lindenholzhausen; außerdem die dreispitzige große Wiese jenseits des Mühlgrabens In der Brecher Eck. Hier auf halbem Wege zwischen dem Fuße des Sternbachbergs (benannt nach dem Floß, das aus dem Niederbrecher Sternbacher Feld kommt) und dem Mühlgraben etwa, allwo Niederbrechen endet und dan mit Bergen anfahet (l697), beginnt die ehemalige Berger Gemarkung und endet an der Mensfelder Straße.

Die nun von dort nach Nordwesten abknickende Grenze wurde sodann bis zum Dreimärker Mensfelden-Linter-Lindenholzhausen von der Alten Mainz-Dietkircher Straße und dann gegen die Gemarkung Linter von einem Landgraben umfangen (l788), der entlang der Löhnheck (gerodet 1848) und der Kauterheck (gerodet 1929) bis zum Dreimärker Linter-Eschhofen-Lindenholzhausen am Eschhöfer Wäldchen die Grenze bildet. Auch die Grenze mit Mensfelden und Linter war von 1564 bis 1806 Landesgrenze; als nassau-oranisches Territorium war die Dorfmark von Linter „Ausland“.

Die Gemarkungsgrenze war ein eifersüchtig gehüteter kommunaler Hoheitsbezirk; seine dauerhafte Kennzeichnung und Geltendmachung wurde somit sehr ernst genommen. Wo aber natürliche Grenzen, wie z.B. Bachläufe oder uralte Straßen, fehlen, muss Menschenhand eingreifen und die Grenzen sichern, etwa durch einen Landgraben, durch Grenzsteine, auf denen Hoheitszeichen oder Anfangsbuchstaben eingemeißelt sind. Die Fürsorge für diese Grenzzeichen war Aufgabe der Schultheißen, Heimberger, Gerichtsschöffen und Feldgeschworenen, die zugleich die Entscheidung im Gütergrenzprozess, dem Ausgang zu treffen hatten. Zum Schutze gegen die Verrückung der Grenzsteine waren unter ihnen oder in ihrer Nähe „Geheime Grenzzeugen“ in Gestalt eingegrabener Kieseln oder Kohlenstücke, öfters auch kleiner Platten mit lnschriften oder Hoheitszeichen verborgen, wie z.B. an der Grenze mit Niederbrechen In der Brecher Eck (1697).

Als eine Maßnahme vorbeugenden Grenzschutzes stellt sich die regelmäßige Begehung der abgegrenzten Mark durch die dörflichen Markgenossen dar, einer „in bestimmten zeitlichen Abständen wiederkehrenden Kundbarmachung des Besitzwillens der Dorfgemeinde“ in der Form des Flurritts, Banntags, Grenzbegangs usw., unter Wahrung altertümlichen Brauchtums. Bei solchen Gelegenheiten, bei denen fast das ganze Dorf mit hinaus in die Flur oder an die Grenze zog, wurde der Grenzverlauf protokollarisch in Grenzbeschreibungen festgehalten. Für Linden¬holzhausen sind zwei solcher Protokolle erhalten: vom Jahre 1555 (leider nur vom Ennericher Galgen bis zum Dreimärker an der Runkeler Chaussee) und von 1697. Die Grenzbeschreibung von 1697 beginnt malerisch mit folgender formelhafter Einleitung: „Anno 1697, den 20., 21., 22. und 24. Novembris ist aus gn. 6und gn. Befehlen Ihro Hochfreyherrlichen Gnaden Herrn Amhtmanns von Hohenfeldt der Lindenholtzhäußer Dorfschafften dero Bezirk, durch mich Johannes Dornuffen, der Zeit Kirspels- und Oherschultheiß, Conrad Kroppen, Hans Jörg Friderichen, Bartholomäus Grossen, Wilhelm Schmitten, Henrich Otten, Hartmann Göbeln und Görg Göheln, wie auch aller Dorfschafften Feldgeschwornen, und ganzen Gemeind von Orth zu Orth begangen, und beschrieben worden, anfänglich.

Auf gleiche oder ähnliche Weise wurde im Jahre 1675 das Lindenholzhäuser Feldtbuch durch Oberschultheijß Dornuff mit Schöffen und Geschworenen errichtet, oder wie es 1801 heißt. „das Gemeine Länderei-Grundbuch von 1675, welches von der ganzen Gemeinde ausgegangen und hernach beschrieben in originaii vor[-liegt]“. Dieses Feld- oder Grundbuch ist leider verloren gegangen.


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Gemarkungsplan von Lindenholzhausen (Bernd Rompel)

Gemarkung von Lindenholzhausen - zum Vergrößern klicken
Aus dem Plan können sowohl die neuen, als auch die alten Wege sowie die Flurnamen, Bezeichnungen, Waldflächen usw. gemäß dem Buch "Lindenholzhausen (772-1993)", welche größtenteils heute noch gebräuchlich sind, entnommen werden. Die ebenfalls eingezeichnete Gemarkungsgrenze stellt die ursprüngliche Gemarkung dar, die jedoch anscheinend noch einmal vor Jahren im östlichen Bereich geändert wurde. Die Gemarkung von Lindenholzhausen reicht vom Wasserhäuschen an der Straße in Richtung Mensfelden im Süden bis an die Kreuzung am Ortseingang Eschhofen im Norden sowie von Linter im Westen bis über die Straße Niederbrechen-Runkel im Osten (heute verläuft die Gemarkungsgrenze an der Straße und wurde im weiteren Verlauf im Bereich der Siedlung Marienhof noch etwas geändert. Die neuen Gemarkungsgrenzen sind im Plan in der Rubrik Anfahrt/Route/Plan' eingezeichnet.

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Flurgeschichte von Lindenholzhausen (Egon Eichhorn)

Bis ins 20. Jahrhundert hinein bildete fast ausschließlich die Landwirtschaft die Existenzgrundlage der Bevölkerung von Lindenholzhausen. Noch 1788/l790 heißt es: „Die meisten Bürger nähren sich mit Ackerbau, doch befinden sich hier auch etliche, welche sich mit Handwercken [Schuster, Schneider, Schmiede, Küfer, Strumpf- und Leinenweber, Maurer, Zimmerleute, Bierbrauer u. Krämer] und Tagelohn nähren müssen. Aber auch diese Leute bebauten im Nebenerwerb einige Äcker. Im Rahmen der Hauswirtschaft versorgte sich jeder Nachbar und Beisasse selbst. Das wenige Bargeld brachten nur der Getreidebau und die Viehzucht.

Ursprünglich war in der Gemarkung nur soviel Land gerodet, wie für die Ernährung der Dorfbewohner und die Naturalabgaben benötigt wurde. Mit dem Wachsen der Bevölkerung musste die Ausdehnung des Feldbaues Schritt halten.

Im Altsiedelland südlich der Lahn, am Unterlauf von Emsbach, Wörsbach und Aar, ist der Wald größtenteils schon lange bis auf die Höhen ostwärts von Villmar und Niederbrechen, südlich von Kirberg und bis zur Fuchsenhöhle westlich der Aar zurückgedrängt worden. In Lindenholzhausen hat man ihn wohl schon bei der Gründung des Ortes nur in den Randgebieten der Gemarkung bzw. an den steilen Tal- und Berghängen belassen. Auffällig ist, dass die Siedlungen im Zentrum des Limburger Beckens, wie z.B. Lindenholzhausen, Eschhofen, Mühlen und Ennerich keine bisher nachweisbaren Anteile an den großen Markwaldungen am Rande des Beckens (Lange Hecke, Kirberger Markwald, Fuchsenhöhle) hatten. Daher waren sie gezwungen, in ihren Gemarkungen sich eigene Wälder (Hecken) zu erhalten. Orte, wie Limburg, Dietkirchen und Linter besitzen überhaupt keinen Wald.

Aus den Flurnamen kann man schließen, dass in der Urgemarkung (= Mark von Holzhausen bei der Linde ohne Veler und Rübsanger Mark) von Lindenholzhausen die Felder beiderseits der Hohen Straße Frankfurt-Limburg-Köln, jetzt B 8, wahrscheinlich bereits vor der fränkischen Landnahme größtenteils gerodet waren (Altsiedelland). Es sind dies im Westen die Fluren: Am breiten Weg, Gauch (Steinkreuzer Feld), Ober dem Kreuz, Im Sand sowie Auf die Mainzer Straße und Rechts der Mainzer Straße; im Osten: Im Kleinfeld und Niederflecken; sowie unmittelbar nördlich des Dorfes: Rechts und Links Kirchweg. Lediglich links der späteren Rübsanger oder Kirchfelder Pforte blieb zunächst ein kleines Waldstück beiderseits des Eschhöfer Weges erhalten, die Krautgärter Heck.

im Rahmen der Ausbauvorgänge des Hohen und Späten Mittelalters wurde dann der Wald in der Gemarkung weiter nach Süden zurückgedrängt bzw. breite Breschen in ihn geschlagen. Damals entstanden wohl die Huren Rädern, Im Loch, Links auf die Straße sowie Heid, Zwischen den Wäldern (= Sauerbornswald und Löhnheck), Hinter dem Lehn, Ampel und Hasenspitz. Zu jener Zeit wird man auch die Krautgärter Heck gerodet haben.

Erst in der Gegenwart, als die Bevölkerung einerseits rapide zunahm und andererseits viele kleine Handwerker (z.B. Weber) ihre Existenzgrundlage verloren und im Rahmen der beginnenden Forstkultur die Wälder für die Waldweidung des Viehs gesperrt wurden, wurde neues Land benötigt. Die Folge waren die Rodungen der Löhnheck 1848 (135 Morgen), der Kauterhecke 1929 (143 Morgen), des Sauerbornswaldes (51 Morgen) i.J. 1932 und die im Waldverband verbliebene Rodungsfläche (25 Morgen) beiderseits des Neuen Hochfeldweges, westlich der Flur Auf die Heide im Kleinen Hochfeld. Letztere gehört aber der ehemals Veler Gemarkung und ihrem Wald an.

Vor 1848 waren an Waldungen vorhanden:

1. Langeschneise-Hochfeldsternbachsberg (ehem. Vele) ca. 150 Morgen
2. Scheid (ehem. Rübsangen) ca. 72 Morgen
3. Wingertsberg ca. 72 Morgen
4. Sauerbornswald ca. 51 Morgen
5. Löhnhecke ca. 135 Morgen
6. Kauterhecke ca. 143 Morgen


Davon wurden insgesamt 354 Morgen gerodet. Es verblieben somit ca. 219 Morgen Waldflächen. Das sind etwa 7% der Gemarkung.

Bis zum Jahre 1826 besaßen 204 einzelne Besitzer zusammen 138 alte örtliche Morgen und 129 Ruten Privatwald (1788 Erbenhecken) sie wurden damals von der Gemeinde für 5552 Gulden und 27 Kreuzer angekauft. Es handelte sich um die heute noch vorhandenen Waldflächen Langeschneise, Hochfeldswald und Sternbachsberg, Wingertsberg und Scheid. Im Besitz der Gemeinde waren vor 1826 lediglich Sauerbornswald, Löhn- und Kauterheck aus der Lindenholzhäuser Urgemarkung.

Gemäß dem kurtrierischen Landmeßhuch befanden sich 1788 in der Gemarkung: 1348 Morgen (alte örtliche Morgen) Ackerland, 152 Morgen und 40 Ruten Wiesen (Wiesenwachs), 40 Morgen unbebaute Weiden (Heide), 71 Morgen Waldungen, die gemeinschaftlich, aber Jungwälder sind (Gemeindewald) und 49 Morgen Privatwald (Erbenhecken), insgesamt 1660 örtliche alte Morgen.

1950/1967 hatte die Gemarkung eine Gesamtfläche von 832 ha = 3328 (neue) Morgen. Davon entfallen auf:

1. Ackerland ca. 645 ha = 2580 Morgen
2. Wiesen ca. 45 ha = 180 Morgen
3. Gärten ca. 10 ha = 40 Morgen
4. Wald ca. 55 ha = 220 Morgen
5. Wege und Straßen ca. 52 ha = 208 Morgen
6. Haus- und Hofstellen ca. 17 ha = 68 Morgen
7. Öd- und Unland ca. 6 ha = 24 Morgen
8. Wasserläufe ca. 2 ha = 8 Morgen
Insgesamt ca. 832 ha =
3328 Morgen

Im 18. Jahrhundert hatte der alte örtliche Morgen ca. 160 Ruten (Quadratruthen), während der heutige seit 1851/53 100 Ruten enthält (im Landmeßbuch von 1675/1719 hat man wohl die oben unter Nr. 5-8 genannten Flächen nicht aufgeführt).

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