Limburg. Die Stadtverordneten werden in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag die umstrittene und unbeliebte Zweitausbausatzung abschaffen. Bei anstehenden Straßensanierungen müssen Grundstückseigentümer dann keine Straßenbeiträge mehr zahlen. Ob bereits bezahlte Beiträge erstattet werden können, soll das Verwaltungsgericht entscheiden ...

Stadtverordnete schaffen umstrittene Zweitausbausatzung ab – Ob bezahlte Beiträge erstattet werden, entscheidet das Gericht

VON STEFAN DICKMANN

Seit 2007 werden Grundstückseigentümer in Limburg an den Kosten beteiligt, wenn ihre Wohnstraße saniert werden muss. Das wird künftig nicht mehr der Fall sein: Die Stadtverordneten werden die Satzung, die vor elf Jahren auf Druck der Kommunalaufsicht erlassen werden musste, in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag abschaffen. Straßensanierungen werden dann nicht mehr von Grundstückseigentümern durch Beiträge bezahlt, sondern durch das allgemeine Steueraufkommen der Stadt.

Dieser Beschluss ist durch eine Gesetzesänderung des hessischen Landtags im Sommer möglich gemacht worden. Aus der Vorschrift, Kommunen, deren Haushalt defizitär ist, „sollen“ eine Zweitausbausatzung erlassen, was juristisch einer Verpflichtung gleichkommt, ist ein „kann“ geworden. Solche Satzungen müssen nicht, können aber abgeschafft werden, und zwar unabhängig davon, wie die Haushaltslage in einer Kommune aussieht.

Klärung vor Gericht

Die Limburger Stadtverordneten hatten die umstrittene Satzung bereits im Frühjahr 2017 abgeschafft, um vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden klären zu lassen, ob es einen Zwang geben darf, eine solche Satzung zu erlassen, oder ob dies ein unzulässiger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist. Zu der Klage war es gekommen, weil Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) sich wegen der damals geltenden Rechtslage gezwungen sah, den Beschluss zu blockieren. Trotz der geänderten Rechtslage wird das Gerichtsverfahren aber fortgesetzt; vor allem deshalb, weil eine Rechtsfrage noch zu klären ist: Ob bereits bezahlte und noch zu zahlende Straßenbeiträge den Grundstückseigentümern erstattet werden dürfen oder müssen. Nach Einschätzung des hessischen Städtetags gibt es keine Pflicht, bezahlte Straßenausbaubeiträge, die auf einer rechtmäßig erlassenen Satzung beruhen, zurückzuzahlen. Die sich anschließende Frage ist, ob es trotzdem die Möglichkeit gibt, so etwas zu tun, und das wäre eine politische Entscheidung.

Große Mehrheit

Für die Aufhebung der Satzung stimmten im Haupt- und Finanzausschuss CDU, SPD und FDP; die Grünen und die Linken enthielten sich der Stimme. SPD und Grüne wiederum enthielten sich der Stimme bei einer Formulierung im Beschlussvorschlag, die Stadtverordneten würden das neue Landesgesetz begrüßen, das den Verzicht auf die Erhebung von Straßenbeiträgen ermöglicht. Hintergrund ist, dass die SPD im hessischen Landtag dafür eintritt, die Zweitausbausatzung komplett abzuschaffen.

Kataster zu Straßenzustand

In der Diskussion im Ausschuss wurde allerdings deutlich, dass die Aufhebung der Satzung weitere Fragen schafft. „Was passiert mit Straßen, die saniert werden müssen?“, fragte CDU-Fraktionschef Dr. Christopher Dietz. „Wie gehen wir damit um?“ Die CDU fordere deshalb ein „Straßenzustandskataster“, um den noch anstehenden Sanierungsbedarf ermitteln zu können und in den Haushaltsberatungen darauf reagieren zu können. Der Erste Stadtrat Michael Stanke (CDU) erklärte, es sei sehr aufwendig, ein solches Kataster zu erstellen, die Verwaltung werde sich jedoch informieren, wie dies umgesetzt werden könne.

Dietz betonte, die CDU werde, was die künftige Finanzierung von Straßensanierungen betrifft, auf keinen Fall einer Erhöhung der Grundsteuer B zustimmen. Gleichwohl stelle sich die grundsätzliche Frage, wie Sanierungen künftig finanziert werden sollen.

Die Sicherung, Pflege und Wartung von Straßen sei die Kernaufgabe einer Kommune, sagte FDP-Fraktionschefin Marion Schardt-Sauer, und das müsse aus den Steuereinnahmen finanziert werden, über die die Stadt bereits verfügt. Auch für die Liberalen kämen Steuererhöhungen nicht infrage.

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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