NNPLimburg. Die 5. große Strafkammer am Limburger Landgericht sprach gestern die Tochter und den Schwiegersohn des ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums vom Vorwurf der Geldwäsche frei. Der Staatsanwalt kündigte Revision vor dem Bundesgerichtshof an ...

Landgericht Limburg

Von Bernd Bude

Zur Erinnerung: Der ehemalige Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach war im Jahr 2010 vom Limburger Landgericht wegen Untreue von mindestens rund 3,79 Millionen Euro zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Tochter des Angeklagten war seit 2005 Eigentümerin eines Grundstücks in der Prälat-Stein-Straße in Lindenholzhausen, auf dem sie ein Wohnhaus errichtete. Bis zur Verurteilung ihres Vaters zahlte sie insgesamt 486 000 Euro auf verschiedene Bankkonten ein. Das Geld stammte vom Vater, der es wiederum durch Untreue vom Bistum erworben hatte. Der Vater zahlte zudem 60 000 Euro an den Architekten des Hauses sowie 130 000 Euro an Handwerkerrechnungen. Die Tochter und ihr Ehemann erfuhren spätestens im September 2009 von den Untreuehandlungen des Vaters und Rentamtsleiters.

Was sich dann ereignete, bezeichnet die Staatsanwaltschaft als Geldwäsche. Das Ehepaar ließ sich im Januar 2010 von zwei Bad Camberger Anwälten beraten und schloss einen Ehevertrag ab, in dem dem Schwiegersohn das mit einem Verkehrswert von 450 000 Euro angebene Wohnhaus zur Hälfte überschrieben wurde. Zuvor war die Tochter Jung-Diefenbachs Alleineigentümerin. Das Bistum hatte sich zuvor im November 2009 per Arrestbefehl einen Grundbucheintrag von 205 000 Euro gesichert, dessen Vollzug aufgehoben wurde, da das Bistum die Frist nicht eingehalten hatte. Somit wurde der Grundbucheintrag gelöscht. Im Frühjahr 2010 erwirkte das Bistum einen neuen Arrestbefehl mit der Folge, dass ein Grundbucheintrag von 450 000 Euro gesichert wurde.

Haus ist verkauft

„Die Familie hat alles getan, um sich die finanziellen Vorteile, die durch Untreuehandlungen zustande gekommen waren, zu sichern“, sagte Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen in seinem Plädoyer. In einem Ehevertrag habe sich der Schwiegersohn von Jung-Diefenbach zumindest die Hälfte des Hauses gesichert. Dies sei formell in Ordnung gewesen, moralisch jedoch eine „Sauerei.“

Beide Angeklagte seien nicht vorbestraft, daher werde er davon absehen, wegen Geldwäsche eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung zu fordern. Er hielt den Angeklagten zugute, dass das Haus mittlerweile dem Bistum übereignet und verkauft worden sei.

Verteidiger Dr. Andreas Hohnel sagte, sein Mandant habe nicht nur von den Finanzierungen seines Schwiegervaters das Wohnhaus unterhalten. Sein Mandant habe sehr viel Arbeit in das Projekt gesteckt und von den Straftaten bis zur Verhaftung seines Schwiegervaters nichts gewusst. „Mein Mandant wollte sich den Teil sichern, der ihm zugestand und hat daher Rechtsrat bei den Anwälten gesucht“, sagte Hohnel. Den dann abgeschlossenen Ehevertrag sei dem Angeklagten empfohlen worden. Der Angeklagte habe sich daher einer Geldwäsche nicht schuldig gemacht.

Verteidigerin Dr. Brigitta Hohnel sprach von Versäumnissen des Bistums. Zuerst sei eine Frist verpasst worden und der Grundbucheintrag musste zurückgenommen werden. Dann sei versäumt worden, möglichst schnell einen neuen Arrestantrag zu stellen. Zudem habe es das Bistum versäumt, die Angeklagten wegen der Vereitelung einer Zwangsvollstreckung anzuzeigen.

In seinem Urteil machte der Vorsitzende Dr. Andreas Janisch deutlich, dass das Vorgehen der Eheleute aus Sicht der Kammer nicht strafbar gewesen ist. „Es wurde nichts verschleiert oder verheimlicht. Im Lichte der Öffentlichkeit wurde der Ehevertrag vor zwei Anwälten abgeschlossen“, sagte er. Im Falle einer Schuld der Angeklagten hätte man auch überprüfen müssen, welche Rolle die Anwälte gespielt hätten.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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