NNPLimburg. Am 7. September 2013 ist es auf einem dunklen Weg zwischen Eschhofen und Lindenholzhausen zu einer Schlägerei gekommen. Ein 18-Jähriger wurde am Lindenholzhäuser Kirmestag brutal verprügelt. Es sollen mehrere Schläger beteiligt gewesen sein. Aber nur einer wurde jetzt verurteilt ...

Wegen Körperverletzung ist ein 22 Jahre alter Mann zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 200 gemeinnützige Arbeitsstunden vom Limburger Amtsgericht verurteilt worden.

Dass es jetzt zu dem Urteil kam, lag an dem Angeklagten selbst: Er hatte sich dreieinhalb Monate nach der Tat selbst gestellt; die Polizei hatte den Vorfall nicht aufklären können.

Der junge Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mit einer Flasche Wodka in der Hand streunte er gegen 0.45 Uhr rund um den Kirmesplatz in Lindenholzhausen und lauerte einem 18-jährigen Schüler auf, der Freunde auf der Kirmes besuchen wollte. „Komm, trink einen mit“, soll der Angeklagte gesagt haben. Als dieser dankend ablehnte, schlug der Angeklagte dem verblüfften Schüler zweimal heftig mit der Faust ins Gesicht. Der 18-Jährige ging zu Boden und wurde mit Tritten in den Rücken schwer verletzt.

Bei der Polizei erklärte das Opfer, es sei zunächst mit Fäusten geschlagen und dann von anderen Beteiligten am Boden liegend getreten worden. Von den Schlägern habe er keine Person erkannt. Die Polizei hatte den Fall zunächst ergebnislos abgeschlossen.

Doch dreieinhalb Monate nach der Tat stellte sich der Angeklagte selbst und sagte den erstaunten Polizeibeamten, er habe den 18-Jährigen zweimal geschlagen, ansonsten habe er jedoch nichts angestellt.

Seine Selbstanzeige begründete der Angeklagte mit den Worten: „Ich will endlich einen Schnitt machen und mit kriminellen Dingen nichts mehr zu tun haben.“

Erstaunlich war auch, dass sich das Opfer der Gewalttätigkeiten bei Gericht nur noch an die Faustschläge des Angeklagten erinnern konnte, aber nicht mehr an die danach erfolgten Tritte von anderen Personen – in der Verhandlung war von drei jungen Leuten die Rede.

Auf die Frage von Strafrichter Harro Marschall von Bieberstein, ob die Version bei der Polizei die richtige sei oder die Darstellung vor Gericht, antwortete der Zeuge: „Ich bin mir nicht mehr sicher, ich will das alles verdrängen, und außerdem ist es schon zu lange her.“ Bei der Auseinandersetzung hat der 18-Jährige Gesichts- und Zahnverletzungen sowie einen Riss in der Wirbelsäule davongetragen.

„Die Geschehnisse waren nicht komplett aufzuklären“, sagte Oberamtsanwalt Achim Schubert. Wäre der Angeklagte auch der gefährlichen Körperverletzung überführt worden, sei eine Bewährungsstrafe wegen dessen Vorstrafen nicht mehr möglich gewesen. Schubert forderte deshalb eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie 200 gemeinnützige Arbeitsstunden.

Verteidiger Michael Jung stellte keinen konkreten Strafantrag. Er gab aber zu bedenken, dass sein Mandant stark betrunken gewesen sei und immerhin eineinhalb Flaschen Wodka intus hatte.

Dem Antrag des Vertreters der Staatsanwaltschaft folgte Strafrichter Marschall von Bieberstein und fand in seiner Urteilsbegründung deutliche Worte. „Ich habe ein schlechtes Gefühl, irgendetwas ist stinkfaul“, sagte der Vorsitzende.

Er konnte nicht nachvollziehen, warum das Opfer die bei der Polizei detailliert gemachten Angaben nicht mehr bestätigte. Ebenso war es dem Richter schleierhaft, warum sich der Angeklagte erst dreieinhalb Monate nach der Tat bei der Polizei gestellt hatte.

Der Richter mutmaßte, dass eine Anfang des Jahres von einer Strafkammer am Landgericht verurteilte Schläger-Gang aus Lindenholzhausen (wir berichteten) hinter den Gewalttätigkeiten stecke. Der Richter hielt dem Angeklagten das Geständnis und seine Entschuldigung beim Opfer zugute. bb

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

nach oben

 

Weitere Artikel zur 1250-Jahrfeier

 

nach oben