Limburg. Ein Jahr nach dem Urteil gegen ihres Sohnes wegen einer Schlägerei nach einem Kirmesbesuch in Lindenholzhausen sind nun seine Mutter und drei weitere Frauen verurteilt worden ...
Brutale Prügelattacke: Mutter stiftete zur Falschaussage an
Im Mai vorigen Jahres verurteilte das Limburger Landgericht einen 19-Jährigen aus Lindenholzhausen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer dreijährigen Jugendhaft. Der mehrfach vorbestrafte Heranwachsende hatte 2012 am Rande der Kirmes in Lindenholzhausen einen 18-Jährigen aus Elz zusammengeschlagen und dem am Boden liegenden Opfer durch mindestens einen wuchtigen Tritt ins Gesicht schwerste Verletzungen zugefügt.
Ein 23-jähriger mitangeklagter Cousin, der seinen schlagenden und tretenden Verwandten wegziehen wollte, war in dem Gerangel von hinten gepackt worden. Daraufhin hatte sich der verhinderte Schlichter herumgedreht, zweimal zugeschlagen und einen 18-Jährigen aus Burgschwalbach verletzt. Der 23-Jährige bekam eine Geldstrafe wegen Körperverletzung.
Jetzt, ein Jahr nach der Urteilsverkündung, fand dieser Prozess ein Nachspiel vor dem Schöffengericht. Dort waren vier Frauen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, in der vorherigen Verhandlung als Zeuginnen bewusst falsch ausgesagt zu haben. Sie legten in ihrem Prozess allesamt ein Geständnis ab und wurden wegen uneidlicher Falschaussagen zu Haftstrafen verurteilt, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mit einer zweijährigen Haftstrafe und 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden als Bewährungsauflage verließ die Mutter des 19-Jährigen aus Lindenholzhausen den Gerichtssaal. Sie stand noch wegen Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte unter Bewährung und war nach Feststellung des Gerichts die Anstifterin der drei anderen.
Die 54-Jährige hatte ihren damals vor dem Landgericht angeklagten Sohn entlasten wollen, indem sie vorgab, ihre Schwester, Mutter des mitangeklagten Cousin, habe sie zweimal angerufen und mitgeteilt, dieser sei verhaftet worden. Man solle ihren (den Sohn der 54-Jährigen) verstecken. Polen oder Russen seien die Täter gewesen. Sie veranlasste die drei anderen Frauen im Alter von 53, 30 und 28 Jahren, dies vor Gericht ebenfalls zu bezeugen. Sie wurden jetzt zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung und 100 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt.
Tricksereien
Bereits in der Urteilsbegründung vor dem Landgericht im Mai vorigen Jahres hatte die Kammervorsitzende, Richterin Karin Walter, die Mutter des Hauptangeklagten gerügt, die wiederholt versucht habe, den Täterverdacht auf andere zu lenken. Walter sagte damals wörtlich: „Sie hat nichts unterlassen und es nicht gescheut, sogar ihre eigenen Töchter in die Falschaussage zu schicken.“
Die Krönung seien zuletzt die Aussagen von drei erwachsenen Zeuginnen gewesen, die versichert hätten, dass laut Telefonaten Polen und Russen die Täter gewesen sein sollen. „Damit hat sich die Mutter in den eigenen Finger geschnitten; denn zum Zeitpunkt der angegebenen Anrufe waren die Ermittlungen noch nicht angelaufen“, widerlegte Walter bereits vor einem Jahr ihre Trickserei.
Der jetzt 20-jährige Sohn der verurteilten Mutter stand im Februar dieses Jahres erneut vor Gericht. Wegen eines gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes auf drei Kanufahrer in den Lahnwiesen bei Eschhofen wurde er ein weiteres Mal verurteilt. Das Landgericht verhängte gegen ihn – unter Einbeziehung des Urteils aus dem vergangenen Jahr – eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren.
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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