Limburg. Zwei junge Männer müssen sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten. Sie sollen am 8. September einen Jugendlichen in Lindenholzhausen mit Schlägen und Tritten schwer verletzt haben ...
Gerichtsprozess: Zeuge behauptet, Schlägerei auf der Kirmes nicht gesehen zu haben
Die 2. große Jugendkammer muss klären, wer für eine Schlägerei bei der Kirmes in Lindenholzhausen im vergangenen Jahr verantwortlich ist. Angeklagt sind ein 19 und ein 23 Jahre alter Mann. Sie sollen einen Jugendlichen so schwer verletzt haben, dass die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Totschlag ausgeht.
Im Prozess streitet der 19-Jährige die Tat ab. Der Mitangeklagte sagte aus, er habe den Vorfall nur aus dem Augenwinkel miterlebt und es könne sein, dass der 19-Jährige - sein Cousin - einem am Boden liegenden Mann einen Tritt gegen den Kopf versetzt hat. „Ich habe schlichten wollen, da mein Cousin unter Bewährung steht“, sagte der 23-Jährige, der ebenfalls durch Gewalttätigkeiten gegen einen anderen aufgefallen sein soll. Nach dem Vorfall, so hatten Zeugen berichtet, soll sich der 19-Jährige mit seiner Gewalttat gebrüstet haben.
Gestern sagte ein Zeuge aus, der schon einmal geladen, aber unentschuldigt nicht erschienen war. Nach seiner Aussage wurde er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro belegt. Sollte er nicht zahlen, muss er drei Tage Ordnungshaft verbüßen.
Die Vorsitzende der 2. großen Jugendkammer, Karin Walter, musste den Zeugen mehrfach zur Wahrheitspflicht ermahnen. Er sagte aus, ein anderer junger Mann habe ihm gesagt, „er habe jemanden getreten“; auf den Vorfall bei der Kirmes habe sich der Mann jedoch nicht bezogen. Die Mutter des jüngeren der beiden Angeklagten habe ihn außerdem darauf angesprochen, ob er wisse, wer getreten hat. „Ich sagte ihr, keine Ahnung“, so der Zeuge. Zumal er zum Zeitpunkt des Vorfalls geschlafen habe. Er sei zwar in der Nacht noch einmal zum Wohnhaus des Angeklagten gegangen und habe mit Leuten gesprochen. Der Vorfall sei in der Nacht jedoch kein Thema gewesen.
Zum Amphetamin-Konsum in dieser Nacht, der von anderen Zeugen bestätigt wurde, wollte der Zeuge nichts sagen, zumal ihn eine wahrheitsgemäße Antwort belasten könnte. Auf die Frage der Richterin: „Setzt man Sie unter Druck?“, antwortete er lapidar: „Nein“. bb
Artikel vom 07.05.2013, 04:09 Uhr (letzte Änderung 07.05.2013, 04:12 Uhr)
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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