NNPLimburg-Weilburg. Es wird wieder feucht-fröhlich auf dem Boden und laut und bunt im Nachthimmel. Das ist so Brauch an Silvester. Daran wird sich nichts ändern. Auch nicht an Empfehlungen, wie mit Feuerwerk umzugehen ist ...

Immer weider beeindruckend: Feuerwerk mit dem Limburger Dom als Hintergrund. Von dem Geschehen auf dem Domplatz ist von der Brücke natürlich nichts zu sehen. Foto: Braun
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Immer weider beeindruckend: Feuerwerk mit dem Limburger Dom als Hintergrund. Von dem Geschehen auf dem Domplatz ist von der Brücke natürlich nichts zu sehen. Foto: Braun

Auf die Feuerwehren und Rettungskräfte wartet die arbeitsreichste Nacht des Jahres

Kollege Bernd Lormann hat die Fragen für das traditionelle Bleigießen an Silvester schon vor Tagen formuliert und alles Weitere vorbereitet. Heute Vormittag wird er die Teilnehmer im „Runden Eck“ damit konfrontieren und dazu auffordern, ihre Stimme abzugeben. Das ist völlig ungefährlich und auch das am „Journalistenstammtisch“ gepflegte Bleigießen hat bisher zu keinen Verletzungen geführt.

Das Silvesterfeuerwerk geht leider nicht immer so glimpflich aus und die Feier zum Jahreswechsel auch nicht. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehren und der Rettungsdienste ist der Jahreswechsel die „arbeitsreichste Nacht des Jahres“, wie Bernd Rompel vom Kreisfeuerwehrverband mitteilt. Wenn die Sanitäter ausrücken, ist meist Alkohol bei denen im Spiel, die Hilfe benötigen.

Ein wenig Vorbereitung auf die laute Nacht kann nicht schaden. Dazu gibt es vom Verband ein paar Tipps, wie mit Feuerwerk umzugehen ist. Das fängt nicht erst in der Silvesternacht an, sondern schon beim Kauf von Böllern und Raketen. Feuerwerkskörper sind „Sprengstoff“, so Rompel weiter. Und deshalb gilt für ihn, nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper zu erwerben. Die Registriernummer enthält die Kategorie F1 oder F2 mit der Kennnummer 0589 oder die Bezeichnung BAM sowie eine fortlaufende Nummer.

Sichere „Abschussrampen“

Feuerwerksartikel der Kategorien 3 oder 4 dürfen nur an Personen mit spezieller Erlaubnis oder einem Befähigungsnachweis ausgegeben werden, haben in anderen Händen nichts verloren. Der Feuerwehrverband warnt zudem vor Feuerwerkskörpern mit einer sogenannten „Gedeckten Stoppine“ (Zündschnur mit extrem losem Papiermantel). Bei ihnen besteht die Gefahr einer extrem schnellen Zündung, die Verbrennungen zur Folge haben können.

Wichtig ist nach Einschätzung von Rompel auch das richtige Abfeuern des Feuerwerks. Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die sich wiederum in einem Kasten befinden sollten. Raketen sollten natürlich nicht in Häuser oder auch leicht brennbares Material fliegen. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben. Bei fächerförmigem Feuerwerk beträgt die Neigung bis zu 30 Grad, das kann für Gebäude und auch Personen gefährlich sein, so der Hinweis von Bernd Rompel. Diese Art des Feuerwerks sollte deshalb nur auf freiem Feld gezündet werden.

Auch Hausbesitzer sind nach Einschätzung des Verbands angehalten, für Sicherheit zu sorgen. Das heißt: Fenster und vor allem Dachfenster sind in der Silvesternacht zu schließen, möglichst auch die Rollläden herunterzulassen. Balkon und Unterstände sollten vor Böllern geschützt werden. Gartenmöbel, Sonnenschirme, Zeitungsstapel stellen eine zusätzliche Gefahr dar.

Feuerwerksverbot

Und natürlich sollten mit möglichst klarem Kopf und Verstand die Zündschnüre an Böllern und Raketen angezündet werden. Die anschließende Nacht ist noch lang genug, um feucht-fröhlich zu feiern.

Zum Schutze der Weihnachtsbeleuchtung ist das Abschießen von Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar auf dem Weilburger Marktplatz verboten, darauf weist die Stadt hin. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Bußgeld ab 100 Euro. Um die Freude eines Feuerwerks gemeinsam genießen zu können, steht der König-Konrad-Platz zur Verfügung.

In Limburg gilt der Platz vor dem Dom als ein beliebter Ort, den Jahreswechsel zu begehen. Hunderte kommen dort regelmäßig zusammen. Und das geht in der Silvesternacht natürlich nicht ohne Feuerwerk ab. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass das Abbrennen von Böllern und das Zünden von Raketen in der Nähe von Fachwerkhäusern nicht gestattet ist, also auch in der Limburger Altstadt nicht. Die Ordnungsbehörde bittet deshalb auch um Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und um vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheim gilt grundsätzlich ein Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen. jl

Artikel vom 31.12.2013, 03:30 Uhr (letzte Änderung 31.12.2013, 03:33 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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