Limburg-Weilburg. Unbürokratisch oder nicht. Das gestern in der Leberecht-Glosse kritisierte Verfahren zur Förderung der Vereine hat doch weniger Auflagen oder Fragen als angegeben ...

Wer die Webseite des Landkreises Limburg-Weilburg aufruft und über "Informationen und Hilfen für Vereine" zur Vereinsförderung gelangt, der kann leicht einer Verwirrung erliegen. Unter "Aktuelles Förderpogramm des Landkreises für Vereine" gelangt er über https//portal und am Ende einige Buchstaben und Zeichen zur "Vereinsförderung" und zum richtigen Formular. Aber in einer Info darunter liest er "Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für gemeinnützige Vereine wegen der Corona-Virus-Pandemie". Diese soll nicht angeklickt werden, denn sie umfasst den kritisierten reichhaltigen Fragenkatalog des Landes Hessen. Landrat Michael Köberle sagte gestern, es hätten ihn schon zahlreiche Anrufe erreicht. Das Formular des Kreises sei eigentlich in zehn Minuten ausgefüllt. Das betrifft Freistellungsbescheid des Finanzamtes zur Gemeinnützigkeit, Vereinsregisterauszug, Satzung des Vereins, Kontoauszug, Protokoll der Mitgliederversammlung und Nachweis der Mitgliederzahl ...

Ergänzung des Webteams:

Informationen und Hilfen für Vereine => Aktuelles Förderprogramm des Landkreises für Vereine
https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.LKLW.R1.2&mode=cc&cc_key=vereinsfoerderung

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 

 

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