Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Beselich. Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge waren das Thema der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am Dienstagabend im Rathaus. Dabei zeigte sich, dass diese Abrechnungsform nicht unproblematisch wäre ...

Wiederkehrende Beiträge würde bedeuten, dass Straßensanierungen im Gemeindegebiet nicht mehr wie bisher nur mit den Anliegern der jeweils betroffenen Straßen abgerechnet würden, sondern eine Kommune in verschiedene Zonen eingeteilt würde, deren Grundstückseigentümer jährlich einen festen Betrag zahlen müssten – unabhängig davon, ob ihre eigene Straße erneuert wird. Eine abschließende Meinung haben sich die Beselicher Gemeindevertreter am Dienstag noch nicht gebildet. Sie wollen sich zunächst über Erfahrungen aus Weilmünster kundig machen und danach über das weitere Vorgehen diskutieren.

Martin Uphues, Leiter des Limburger Tiefbauamtes, schilderte die aktuellen Überlegungen in der Domstadt. Er machte deutlich, dass die Bürger bei einer Umstellung der Gebühren mehr bezahlen würden und sich der Arbeitsaufwand für die Verwaltung deutlich erhöhen würde. Zwei bis drei Stellen müsste die Stadt Limburg zusätzlich schaffen, berichtete er. Alle Grundstücksdaten im Stadtgebiet müssten gesammelt und jährlich aktualisiert werden. 75 Prozent der Einnahmen (bisher 50 Prozent) müssten alleine für die Verwaltung aufgewendet werden.

Beselichs Bürgermeister Michael Franz (parteilos) brachte eine ganz andere Idee ins Spiel. In der Gemeinde könnte eine Prioritätenliste für jeweils zehn Jahre erstellt werden. So könnten Grundstückseigentümer die Ausgaben über Jahre im Voraus ansparen. Als Alternative zu monatlich wiederkehrenden Beiträgen könnten sich die Grundstückseigentümer für eine Einmalzahlung monatlich 400 Euro zurücklegen, glaubt Franz. Wer nicht auf einmal zahlen könne, dem könne eine Ratenzahlung angeboten werden.

Es würde teurer

Uphues machte für wiederkehrende Straßenbeiträge eine Beispielrechnung für Lindenholzhausen auf. Wenn dort die kommenden 30 Jahre sämtliche Straßen saniert würden, kämen auf die Kreisstadt Limburg 21,147 Millionen Euro Kosten zu. Das sind 704 930 Euro jährlich, von denen 70 Prozent auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden könnten. Also müssten die zusammen pro Jahr 493 451 Euro aufbringen, was für den Besitzer eines zweistöckigen Wohnhauses einen Kostenfaktor von 350 Euro im Jahr bedeuten würde. Verglichen mit den Maßnahmen der letzten Jahre, kämen laut Uphues die Anwohner mit der straßenweisen Abrechnung auf Dauer eindeutig günstiger davon.

HFA-Vorsitzender Bernd Müller (SPD) meinte, wiederkehrende Gebühren würden die Solidarität fördern. Da bezahlten nicht wenige alles, sondern jeder seinen Anteil für die Infrastruktur. Der Vertreter der Stadt Limburg hielt es aber für unwahrscheinlich, dass dies geräuschlos funktionieren würde. „Wenn jemand 20 Jahre mitbezahlt, dann will er auch irgendwann einmal selbst etwas davon haben“, warnte Uphues.

Auch Franz glaubte, dass eine Umstellung Begehrlichkeiten wecken würde. Bei einem solchen Modell müsste, so Franz, jede Straße aufgeführt sein, weil jeder Zahlende irgendwann selbst an die Reihe kommen möchte. „Sonst laufen die Bürger Amok.“ Was passieren würde, wenn Bürger klagen, sei noch offen. „In Hessen gibt es mit der Rechtsprechung noch keine Erfahrung“, sagte Uphues. Mit einer hohen Zahl an Widersprüchen sei aber zu rechnen. Es sei auch schwierig, gerechte Abrechnungsgebiete zu bilden, glaubt der Limburger Verwaltungsvertreter.

Erfolgreiche Einsprüche

In Rheinland-Pfalz und Thüringen, wo solche Abrechnungsmodelle bereits liefen, seien schon erfolgreich Einsprüche gegen Abrechnungszonen eingelegt worden. Es könne nämlich passieren, dass in einem Gebiet wesentlich höhere Kosten als anderswo auf Grundstückseigentümer zukämen, „und das würde dann zu riesigen Diskussionen führen“.

Ausschussvorsitzender Müller wies auf Härtefälle hin: Nach dem jetzigen Abrechnungsmodus sei es möglich, dass eine arme Rentnerin plötzlich 13 000 Euro für die Straßensanierung zahlen muss. Uphues wies auf die Alternative hin, eine Maßnahme nicht mehr direkt abzurechnen, sondern deren Kosten über eine Erhöhung der Grundsteuer B zu finanzieren. Das würde für Limburg eine Erhöhung von 365 auf 446 Prozentpunkte bedeuten. Ein solches Abrechnungssystem sei aber in Hessen nicht durchsetzbar, erklärte Uphues.

SPD-Fraktionsvorsitzender Michael Jahn hielt es für falsch, ein Abrechnungssystem für alternativlos zu erklären. Die SPD-Fraktion werde daher den Hessischen Städte- und Gemeindebund fragen, ob ein solches Abrechnungsmodell zulässig ist. Die Beselicher CDU will ermitteln, ob einer Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt der Abrechnungsmodus „von oben“ vorgeschrieben werden darf.rok

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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