Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Limburg-Weilburg. Die Limburger Südumgehung hat im überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 Planungsrecht erhalten ...

Die einen werden nun wieder hoffen, die anderen sich sorgen: Die im März herabgestufte Limburger Ortsumgehung ist im überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans zwar im „Weiteren Bedarf“ geblieben, hat aber ein Planungsrecht erhalten. Das hat gestern Nachmittag der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch mitgeteilt.

Bei Projekten im „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) besteht für die Straßenbauverwaltung (in unserem Fall Hessen Mobil) die Möglichkeit, Vorhaben in den Stufen Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung zu bearbeiten. Dies kann einen entscheidenden Zeitvorteil mit sich bringen.

Das ist im Landkreis die einzige wesentliche Änderung gegenüber dem im März vorgelegten Entwurf.

Folgende Ortsumgehungen an der B 8 haben es nun in den „Vordringlichen Bedarf“ geschafft: Lindenholzhausen, Brechen und Bad Camberg.

In den „Weiteren Bedarf“ aufgenommen wurden die Ortsumgehungen in Limburg, Elz (B 8) und Oberzeuzheim – Elbtal – Langendernbach (B 54).

Nach Abschluss der Ressortabstimmung und des entsprechenden Kabinettsbeschlusses wird im Herbst im Bundestag im Rahmen der Ausbaugesetze verbindlich über alle Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes bis 2030 entschieden. (hei)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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