logo wittich domstadt Limburg-Lindenholzhausen. Immer wieder ein Ärgernis für Fußgänger, Eltern mit kleinen Kindern oder einem Kinderwagen und Rollstuhlfahrern sowie Nutzern von Rollatoren - der Gehweg ist durch ein parkendes Auto blockiert ...

Immer wieder ein Ärgernis für Fußgänger, Eltern mit kleinen Kindern oder einem Kinderwagen und Rollstuhlfahrern sowie Nutzern von Rollatoren - der Gehweg ist durch ein parkendes Auto blockiert.

Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt ist, dass der jeweilige rechte Fahrbahnrand und nicht der Gehweg zum Parken vorgesehen ist (Paragraf 12 (4) StVO). Erlaubt ist das Gehwegparken, wenn es durch entsprechende Verkehrszeichen (z. B. Nummer 315 StVO) oder Markierungen ausgewiesen ist.

Das Ordnungsamt wird deshalb die Kontrollen - auch in den Abendstunden sowie samstags und sonntags - in Lindenholzhausen demnächst verstärken, um die Autofahrer für dieses Problem zu sensibilisieren.

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

nach oben

 

Weitere Artikel zur 1250-Jahrfeier

 

nach oben