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Flurbereinigungsverfahren Limburg-Lindenholzhausen - L3448 - Az.: UF 1546

Ladung zum Anhörungstermin

Im Flurbereinigungsverfahren UF 1546 Limburg-Lindenholzhausen - L3448, Landkreis Limburg-Weilburg, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) in der jeweils geltenden Fassung und aufgrund des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz vom 29.11.2010 (GVBl. I S.426) Termin anberaumt auf
  • Dienstag, den 22. Juli 2014 um 17.00 Uhr
  • im Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn,
  • 4. Stock, Raum 4.05 (Besprechungsraum Westerwald),
  • Berner Straße 11, 65552 Limburg a. d. Lahn (gegenüber ICE-Bahnhof)

Zu diesem Anhörungstermin werden alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, geladen.

In der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind im Flurbereinigungsverfahren Grenzpunkte neu abgemarkt und entbehrliche Grenzmarken entfernt worden. Die Grundstückseigentümer können sich über diese Maßnahmen anhand einer Karte unterrichten, die sowohl während der Auskunftserteilung als auch bei der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes offengelegt wird. Von der Abmarkung oder Entfernung von Grenzmarken in der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind die Eigentümer der in der Anlage aufgeführten Grundstücke betroffen.

Der Flurbereinigungsplan von Limburg-Lindenholzhausen - L3448 liegt an den nachfolgend aufgeführten Tagen von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Raum 2.23, Berner Straße 11 in 65552 Limburg a. d. Lahn (Telefon 06431-9105213) aus. Zur Auskunftserteilung und Einsichtnahme werden Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein. Die Teilnehmer werden gebeten, gemäß folgender Aufstellung von dem Auskunftstermin Gebrauch zu machen.

Tag Ordnungsnummern
  • Dienstag, den 08. Juli 2014 1 bis 40
  • Mittwoch, den 09. Juli 2014 41 bis 80
  • Donnerstag, den 10. Juli 2014 81 und höher

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Falls Eigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 FlurbG vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug.

Hinweis:

Die Beteiligten werden gebeten, von den Möglichkeiten der Auskunftserteilung regen Gebrauch zu machen, da im  Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan selbst keine individuellen Auskünfte erteilt werden können. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes können am Tag des Anhörungstermins am 22. Juli 2014 sowie innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin erhoben werden. Bitte bringen Sie zu allen Terminen den sie betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) mit.

Im Falle Ihrer Verhinderung können Sie sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht ist vom Ortsgerichtsvorsteher oder einer siegelführenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) zu beglaubigen.

Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

R E C H T S B E H E L F S B E L E H R U N G

Gegen den Flurbereinigungsplan von Limburg-Lindenholzhausen - L3448 kann sowohl im Anhörungstermin am 22. Juli 2014 als auch innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Berner Straße 11 in 65552 Limburg an der Lahn, Widerspruch erhoben werden.

Die Zwei-Wochen-Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden erhoben wird.

Der Lauf der Zwei-Wochen-Frist beginnt am 23. Juli 2014. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Limburg an der Lahn, den 05. Juni 2014
Im Auftrag
gez. Schrank (S)
(Verfahrensleiterin)
Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn
- Flurbereinigungsbehörde-
Berner Straße 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Tel. 06431-9105-0, Fax 06431-9105-901
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Anlage zur Ladung

Verzeichnis der Nebenbeteiligte gem. § 10 ( 2 f ) FlurbG

Nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörende Grundstücke, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben:

Gemarkung Flur Flurstück

Eschhofen
  • 40 30/24, 49/1
  • 39 56
  • 38 77
  • 37 65/2, 112/1, 193
Lindenholzhausen
  • 65 22/2, 32/2
  • 35 1/2, 1/1, 11/2, 13/2, 48/1,162, 100, 99, 81, 80
  • 59 16/6, 16/5, 16/4, 16/3, 16/2,16/1, 17/1, 123, 189, 190, 192, 193/1, 194, 195, 204/3, 205/4, 205/6, 204/7, 203/13, 203/15, 203/16, 203/8, 202/1, 178/1
  • 58 2, 1
  • 60 8, 6, 5, 4, 9/1, 2/1
  • 66 27/2
  • 63 39/23, 39/21, 37/3, 28/3, 27/3, 27/4, 9/13, 39/19, 9/12, 9/11, 9/10, 9/5, 9/4, 9/18, 9/17, 9/16
  • 44 15, 3, 1/1, 1/2, 33, 31
  • 45 9
  • 43 14/2, 15, 32/3
Niederbrechen
  • 45 7, 22/1

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

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