Limburg-Lindenholzhausen. Die Entscheidung ist gefallen. Für das Pflegezentrum in Lindenholzhausen hat die Stadtverordnetenversammlung „grünes Licht“ gegeben. Doch unumstritten ist die Einrichtung, die durch einen privaten Investor errichtet wird, nicht ...

Kreis zu den Plänen in Lindenholzhausen

„Nicht erforderlich“, zu dieser Einschätzung kommt der Landkreis bezüglich der geplanten Einrichtung, die auf dem ehemaligen Sportplatz in Lindenholzhausen entstehen soll. 94 Pflegeplätze und 55 Wohneinheiten für betreutes Wohnen sind dort vorgesehen, hinzu kommen noch 15 Tagespflegeplätze. Nach der Begründung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erstreckt sich das Einzugsgebiet der geplanten Einrichtung auf die Kernstadt, Lindenholzhausen, Linter, Eschhofen und Dietkirchen sowie auf die Orte Mensfelden und Nauheim der Gemeinde Hünfelden. Nach den vorgelegten Berechnungen ergibt sich in diesem Einzugsgebiet eine unbefriedigte Nachfrage von etwa 106 vollstationären Pflegeheimplätzen.

Über den Bedarf hinaus

Nach den Vorgaben und auch nach Auskunft der Heimaufsicht reichen die vorhandenen Plätze in Limburg und den Stadtteilen aus, teilt der Kreis auf Anfrage mit. Für eine weitere Einrichtung in Lindenholzhausen gibt es nach der Bedarfsplanung des Kreises als örtlichem Sozialhilfeträger keinen Bedarf. In der Stellungnahme heißt es weiter, dass im Bereich der stationären Dauerpflege die Platzkapazitäten im Landkreis schon weit über den tatsächlichen Bedarf hinausgehen. Auch mit Blick auf den Planungshorizont bis zum Jahr 2020 werden die bestehenden Platzkapazitäten im Bereich der vollstationären Dauerpflege als ausreichend angesehen.

Der Landkreis, so dessen Sprecher Bernd Kexel, ist daran interessiert, dass die Plätze für eine stationäre Pflege möglichst gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt werden. Einen Schwerpunkt an Einrichtungen in Limburg hält der Landkreis nicht für wünschenswert. Allerdings gibt es für ihn keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen geschweige denn ein Recht, das Projekt zu verhindern.

Kreis muss zahlen

Der Landkreis nehme gegenüber den Städten und Gemeinden eine beratende Funktion ein und will dies auch verstärken, so Kexel. Eine Möglichkeit der gegenseitigen Unterstützung seien zum Beispiel Pflegegemeinschaften, die ins Leben gerufen werden könnten.

Der Landkreis als Sozialhilfeträger hat zwar keine Möglichkeit, Einfluss auf die Planungen zu nehmen, steht aber in der Pflicht, bei Bedürftigkeit zu zahlen. Nach Angaben von Bernd Kexel benötigt derzeit ein Viertel der Heimbewohner eine Unterstützung vom Sozialamt. Die Tendenz sei steigend. „Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Belastung für den Landkreis durch zusätzliche Pflegeheime größer wird“, sagt Kexel. Zudem sei ein so genannter „Heimsog“ festzustellen. Wenn es viele freie Heimplätze gibt, falle es Angehörigen leichter, ihre Pflegebedürftigen ins Heim zu geben anstatt nach Alternativen zu suchen.

Für den Landkreis gibt es zudem noch die Gefahr, auch für Personen zahlen zu müssen, die erst seit wenigen Jahren oder Monaten im Landkreis leben. Werden Pflegeheime mit Personen besetzt, die von außerhalb des Landkreises kommen, ist der letzte Wohnsitz entscheidend. Der dafür zuständige Sozialhilfeträger zahlt, sofern der Bedarf besteht, für die Betreuung. Liegt zwischen der stationären Pflege und dem Wohnort außerhalb des Landkreises jedoch der Aufenthalt in einer Seniorenwohnanlage, Betreutem Wohnen oder ähnlichem, dann muss im Bedarfsfall das Sozialamt des Landkreises Limburg-Weilburg zahlen.

In allen Stadtteilen

In der Stadtverordnetenversammlung, in der mehrheitlich der Beschuss für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst wurde und damit die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau geschaffen wurden, stimmte die Versammlung auch geschlossen für einen von der SPD-Fraktion eingebrachten Antrag. Danach wird der Magistrat gebeten, möglichst kurzfristig in den Ausschüssen über die aktuelle Konzeption für Seniorenanlagen in den Stadtteilen zu berichten.

Im April 2009 hatte die Fraktion den Antrag gestellt, dass der Magistrat prüfen soll, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Limburger Stadtteilen die Einrichtung von Seniorenwohnanlagen möglich ist. CDU und FWG hatten dies ergänzt, wonach verstärkt private Investoren gewonnen werden sollen. Als Ziel gaben CDU und FWG aus, dass in allen Stadtteilen und in allen Teilbereichen der Kernstadt ein ausreichendes Angebot an Seniorenimmobilien zur Verfügung steht. jl

Artikel vom 29.06.2013, 03:00 Uhr (letzte Änderung 29.06.2013, 02:59 Uhr)

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

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