Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Bistum kann Schadensersatz verlangen – Anwalt prangert fehlende Kontrollen an
Von Joachim Heidersdorf
In der öffentlichen Verhandlung sah es so aus, als ob der Kammertermin nur eine neue Erkenntnis bringen würde: Limburger Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Wiesbaden sind für die Beteiligten ein Ärgernis. Wenige Minuten vor Gericht kosten sie relativ viel Zeit und Geld. Außer Spesen nichts gewesen, so schien es – bis die 11. Kammer unter Vorsitz von Falko Börner am Nachmittag hinter verschlossenen Türen doch noch eine Entscheidung traf.
Das war nach dem vorherigen Verlauf überraschend, das Urteil freilich nicht: Das Arbeitsgericht hat der Klage des Bistums stattgegeben, der ehemalige Kassenchef Werner Jung-Diefenbach und seine Familienangehörigen müssen insgesamt 3,79 Millionen Euro Schadensersatz leisten. Wann etwas und wie viel in den Kirchensäckel fließen wird, bleibt allerdings offen. Nach dem Dauerrechtsstreit ist davon auszugehen, dass der Betrüger in Berufung gehen wird. Und selbst im günstigsten Fall kann das Bistum sich aus heutiger Sicht durch die Zwangsvollstreckungen der Immobilien nur mehrere hunderttausend Euro zurückholen.
Der Ex-Rentamtsleiter war am 12. März 2010 wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Er hatte als Geschäftsführer des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden Limburg alle paar Tage 7500 Euro in bar vom Konto des Verbandes abgehoben und die Fehlbeträge mit Überweisungen des Rentamtes ausgeglichen.
Bilanzen nicht geprüft?
In der Verhandlung ging es gestern um die gleichen juristischen Fragen wie vor einem Jahr in Limburg: um die Wirksamkeit einer möglichen Abtretung der Ansprüche vom Gesamtverband an das Bistum und um die Verjährungsfristen.
Jung-Diefenbachs Anwalt Detlef Rörig prangerte erneut die fehlenden Kontrollen an. Die Bilanzen des Gesamtverbandes seien zehn Jahre lang nicht, wie zwingend vorgeschrieben, geprüft und demzufolge auch nicht vom Bistum genehmigt worden. Nur aufgrund dieser groben Fahrlässigkeit hätte der Schaden in dieser Größenordnung entstehen können; das BO trage also eine Mitschuld. "Bei einem Blick auf die Konten hätten sofort alle Alarmglocken schrillen müssen", sagte Rörig. Bargeschäfte in dieser Größenordnung seien absolut unüblich und hätten sofort auffallen müssen.
Als grob fahrlässig wertete der Verteidiger auch die seinem Mandanten erteilte Einzelvollmacht. Das Vier-Augen-Prinzip könne nur funktionieren, wenn der Handelnde durch eine übergeordnete Stelle kontrolliert werde.
Die BO-Vertreter widersprachen, konnten allerdings keine Angaben zu Prüfungen machen. Dazu bedürfe es des Sachverstandes anderer Abteilungen, erläuterte BO-Syndika Dr. Danielle Gaukel. Sie verwahrte sich gegen die Darstellung Rörigs und betonte, dass Jung-Diefenbach über Jahre hinweg mit enormer krimineller Energie Millionen veruntreut habe.
Die Schadensersatzklage hatte die 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts an das Arbeitsgericht verwiesen. Beim ersten Gütetermin hatte der Limburger Direktor Dr. Volker Matthießen eindringlich für eine gütliche Einigung geworben. "Es ist manchmal etwas günstiger, eine praktische Lösung zu bekommen als Recht", appellierte er an die Juristen des Bischöflichen Ordinariats (BO) – bis er den Fall aufgrund des Umzugs an die Wiesbadener Kollegen abgeben musste. Und die sprachen nun doch Recht. (hei)
Artikel vom 31. Mai 2012, 03.22 Uhr (letzte Änderung 31. Mai 2012, 05.01 Uhr)
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