Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Bistum hat Erfolg mit Klagen im Zivilverfahren/Gegen Ex-Chef des Rentamts geht es vor dem Arbeitsgericht weiter
Bild: Der Finanzskandal im Bistum beschäftigt immer noch die Justiz.
Jetzt ist der Weg frei für das Bistum, um sich wenigstens einen Teil der veruntreuten Millionensumme zurückzuholen: In dem vom Bischöflichen Ordinariat (BO) angestrengten Zivilverfahren gegen Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach und dessen Familie hat das Landgericht gestern auch die Angehörigen in die Haftung genommen. Die Frau des im vergangenen März strafrechtlich verurteilten Betrügers soll 871 872 Euro zahlen, eine der beiden Zwillingstöchter und deren Ehemann insgesamt 440 000 Euro. In diesem Fall verkündete die 4. Zivilkammer unter Vorsitz von Dieter Schulte ein Teilurteil: Die Richter prüfen weiter.
Das Verfahren gegen Werner-Jung Diefenbach verwiesen sie an das Arbeitsgericht. Nur in diesem Punkt entsprach die Kammer dem Antrag von Jung-Diefenbachs Anwalt Detlev Rörig. In diesem Fall ist die Rechtslage umstritten, weil Jung-Diefenbach nicht beim Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden, dessen Kasse er plünderte, beschäftigt, sondern nur vom Bistum als Geschäftsführer abgeordnet worden war.
Wie auch immer: Das Bischöfliche Ordinariat reagierte gestern erleichtert und zufrieden auf die Entscheidung. «Das Gericht hat klar Farbe bekannt», sagte Justitiar Gerhard Hammer der NNP. «Es ist richtig, dass auch die Familie an der Schadensbegrenzung beteiligt wird.» Sobald die Urteile rechtskräftig seien, werde das BO die Zwangsvollstreckungen der Häuser und Grundstücke einleiten.
Überweisungen
Das BO hatte insgesamt 3,79 Millionen Euro eingeklagt – wohlwissend, dass im besten Fall nur eine Million Euro zu holen sein wird. Die Luxusvilla in Lindenholzhausen, in der einer der Töchter mit Mann und Kind lebt, ist noch hoch belastet.
Werner Jung-Diefenbach, der die katholische Kirche um insgesamt knapp fünf Millionen Euro betrogen hatte und im vergangenen März wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt wurde, hatte im Strafprozess immer wieder behauptet, seine Familie sei völlig ahnungslos gewesen. Das wollten ihm auch die Richter nicht glauben. Laut Ermittlungsakten hatte er von Oktober 2004 bis Oktober 2009 in bar rund 870 000 Euro auf das Konto seiner Frau und 622 000 Euro auf das Konto einer der Töchter eingezahlt. Auf das Konto dieser Tochter hatte er zusätzlich etwa 300 000 Euro überwiesen. In diesem Punkt fällte die Kammer ein Teilurteil, weil noch nicht über alle geltend gemachten Ansprüche entschieden werden konnte.
Unter einer Million
Sie sollte sich auf Wunsch des Anwalts zunächst nur mit 50 000 Euro an den Rückforderungen beteiligen. Neben ihrer Villa in der Prälat-Stein-Straße in Lindenholzhausen stehen das Wohnhaus Jung-Diefenbachs im Auenweg, das die Eheleute 2008 auf die andere Tochter und deren Mann übertragen haben, zwei Wohnungen in der Frankfurter Straße und eine Eigentumswohnung in Dehrn zur Disposition. Den Wert aller Immobilien bezifferte ein Notar als Zeuge auf unter eine Million.
Die zweite Tochter hat das Bistum erst kurz vor Jahresende verklagt. Auch in diesem Verfahren war der angestrebte Vergleich nicht zustande gekommen. Sie hat von ihrem Vater mindestens 458 000 Euro erhalten.
«Ich will versuchen, den Schaden so gut wie möglich wieder gut zu machen», versprach der inzwischen 56-Jährige im Strafprozess. Bis zuletzt wehrte er sich aber mit allen Mitteln gegen die Vollstreckungsbescheide.
Der Vorsitzende Richter Dieter Schulte las die Entscheidungen gestern Mittag kurz und knapp vor, ohne Gründe zu nennen. Dies ist in Zivilsachen so üblich. Die Parteien waren nicht dabei; sie bekommen die vollständig abgefasste Entscheidung in den nächsten Tagen schriftlich. Danach haben sie vier Wochen lang Zeit, um beim Oberlandesgericht in Frankfurt Berufung einzulegen. hei
Artikel vom 18. Januar 2011, 18.50 Uhr (letzte Änderung 19. Januar 2011, 10.25 Uhr)
[Hier] finden Sie den Original Artikel auf der NNP Seite mit Kommentaren unter dem Artikel.
[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.
