LIMBURG-LINDENHOLZHAUSEN. Die frühere Deponie am Ortsrand von Lindenholzhausen könnte künftig als kleiner Solarpark genutzt werden ...

Solaranlage entlang Autobahn - Foto Sacha Lotz

Steht bald eine Photovoltaikanlage auf der früheren Deponie in Lindenholzhausen? Der Betreiber will das unbedingt (Auszug aus Gesamtartikel)

Von Stefan Carsten Dickmann

So stellen sich das zumindest der Betreiber, die Westdeutsche Deponiegesellschaft (WDG), die Energieversorgung Limburg (EVL) und die Stadt Limburg vor. Sollte es dafür eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium (RP) Gießen geben, wäre dies jedoch kein Ersatz für den von der EVL geplanten Solarpark an der A3, noch auf Lindenholzhäuser Gemarkung, direkt vor Linter. Für die EVL wäre es maximal eine Ergänzung.

Was noch aussteht, ist eine Genehmigung des RP. Die Aufsichtsbehörde war in der Vergangenheit in dieser Frage aus Gründen der Sicherheit sehr zurückhaltend. Aber Betreiber WDG hat ein maximales Interesse an Solarenergie auf dem „Gifthügel”, unter dem hochbelasteter Klärschlamm gelagert wird. Seitdem ein Student der Uni Gießen in einer Masterarbeit nachgewiesen hat, dass die Installation einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem dortigen Gelände kein Risiko darstellt, ist Bewegung in die Angelegenheit gekommen.

Oberflächenabdichtung darf nicht beeinträchtigt werden

„Grundsätzlich ist die Errichtung von Solaranlagen auf der genannten Altablagerung aus altlastenrechtlicher Sicht möglich, jedoch mit einem erhöhten technischen Aufwand verbunden”, teilt auf Anfrage dieser Zeitung RP-Sprecher Thorsten Haas mit. „Insbesondere die Gründung der Solaranlagen ist auf die konkreten Gegebenheiten der Altablagerung abzustimmen, vor allem aus statischen und umwelttechnischen Gründen, das heißt, die Oberflächenabdichtung muss ihre Sicherungsfunktion (Verhinderung der Auswaschung und Verlagerung von Schadstoffen) behalten.”

Wer profitiert vom Solarstrom?

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens müssten daher die bautechnischen Bedingungen für die Installation von Photovoltaik-Freiflächenanlagen geklärt werden. „Hierfür ist ein entsprechendes ingenieurtechnisches Gutachten vorzulegen”, erklärt der RP-Sprecher. Der Behörde sei die Existenz der Masterarbeit „zu verschiedenen Gründungsarten, die nur wenig in den Boden der Altablagerung eingreifen”, bekannt. „Eine Masterarbeit kann allerdings aus haftungsrechtlichen Gründen ein qualifiziertes Gutachten durch ein Ingenieurbüro nicht ersetzen." ...

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.