Limburg-Weilburg. Durch die niedrigeren Inzidenzen ergeben sich im Landkreis Limburg-Weilburg Lockerungen auch für Chöre ...

Unter folgenden Bedingungen dürfen Proben im Freien durchgeführt werden:

  • Teilnehmerzahl darf 200 Personen nicht übersteigen;
  • Negativnachweis wird empfohlen;
  • Einhaltung von Mindestabständen von 1,5 Metern;
  • Kontaktdaten sind festzuhalten;
  • Hygienekonzept und Aushang zu Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Chorproben in geschlossenen Räumen sind zwar in Stufe 2 der Landesverordnung nicht verboten, allerdings müssen bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen medizinische Masken getragen werden. Aufenthalte im öffentlichen Raum sind in Gruppen von höchstens zehn Personen gestattet; geimpfte und genesene Personen sowie Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Entsprechendes gilt auch für private Zusammenkünfte. Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, tritt am übernächsten Tag die Bundesnotbremse in Kraft. Chorproben sind dann nicht mehr möglich. red

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.