Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Nun also doch: Im wichtigsten Verfahren zwischen dem Bistum und seinem ehemaligen Kassenchef gibt es einen Vergleich! Werner Jung-Diefenbach ist danach zur Rückzahlung von 3,5 Millionen Euro nebst Zinsen verpflichtet. Das Bistum hatte erfolglos auf Schadensersatz in Höhe von 3,8 Millionen Euro geklagt. Die Justitiare des Bischofs hatten den von verschiedenen Gerichten dringend empfohlenen Vergleich stets mit der Begründung abgelehnt, sie wollten keine Kompromisse, sondern Recht, um damit ihre Forderungen zwangsvollstrecken zu können.
Das können sie jetzt: Das Bistum hat in den kommenden 30 Jahren die Möglichkeit, die Vermögenswerte von Jung-Diefenbach zu pfänden – unabhängig davon, ob sie schon bekannt sind oder in Zukunft aufgefundenen werden. Das bezieht sich unter anderem auf eine Lebensversicherung und sämtliche Immobilien, darunter zwei Häuser in Limburger Ortsteilen.
Die Verantwortlichen der Diözese gehen nach wie vor davon aus, dass der langjährige Rentamtsleiter noch viel Geld versteckt hat. Werner Jung-Diefenbach hatte insgesamt rund fünf Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt und war dafür am 12. März 2010 wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Bistums-Justitiar Gernot Sydow wertet den Vergleich als Erfolg für das Bistum. "Wir haben die Summe bekommen, die wir haben wollten; die Rechtsform ist letztlich egal", sagte er gestern Abend der NNP. Wichtig sei es vor allem gewesen, dass die Vereinbarung keine Zusatzbedingungen enthalte, die die Familienmitglieder verschonten. Vor allem daran war bislang eine Einigung gescheiert.
Das Bistum unternimmt laut Sydow nun weitere Vollstreckungsmaßnahmen, auch gegen Familienangehörige, an die der Betrüger Vermögenswerte übertragen hatte. Wichtige Grundlage dafür ist eine einstweilig Verfügung, die das Landgericht kürzlich gegen den Schwiegersohn erlassen hat. Das Bistum kann nun auch ihn in die Verantwortung nehmen und bekommt Zugriff auf die Villa der Tochter und des Schwiegersohns in Lindenholzhausen. Dieses mit 270 000 Euro belastete Haus gilt mit einem möglichen Erlös von rund 200 000 Euro bislang als einziges gut verwertbares Objekt für die finanzielle Wiedergutmachung. (hei)
Artikel vom 05. Dezember 2012, 19.50 Uhr (letzte Änderung 06. Dezember 2012, 04.31 Uhr)
[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.
