Limburg. Wegen des großen Interesses an dem am Dienstag, 23. Februar, 8.30 Uhr, beginnenden Betrugsprozesses gegen den früheren Leiter des Katholischen Rentamtes des Bistums Limburg, Werner J.-D. (Jung-Diefenbach), hat das Limburger Landgericht eine Sonderregelung erlassen ...

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100 Plätze für Zuhörer – Es gibt Platzkarten

Da im Zuhörerraum des Sitzungssaales 129 nur 100 Plätze zur Verfügung stehen, werden an jedem Sitzungstag Einlasskarten ausgegeben.

Wie der Pressesprecher Dr. Andreas Janisch mitteilt, werden diese Karten ab 7.30 Uhr nach der Reihenfolge des Erscheinens am Eingang des Gerichts durch Wachtmeister ausgegeben. Es werde immer nur eine Karte pro Person ausgehändigt. Der Inhaber einer Einlasskarte habe 15 Minuten vor Beginn der Sitzung und jeweils fünf Minuten vor Ende einer Sitzungspause seinen Platz im Zuhörerraum einzunehmen. Anderenfalls werde der Platz neu vergeben.

Nach Beginn eines Sitzungsabschnitts haben die Zuhörer bis zur jeweils nächsten Sitzungspause ihre Plätze beizubehalten. Mobiltelefone sind rechtzeitig auszuschalten. Der Verzehr von Getränken oder Speisen jeder Art ist im Sitzungssaal nicht gestattet. Unter Vorsitz von Richter Josef Bill sind Fortsetzungsverhandlungen am 2., 5. und 12. März vorgesehen, jeweils ab 8.30 Uhr.

Dem fristlos gekündigten Angeklagten aus dem Limburger Stadtteil Lindenholzhausen wird zur Last gelegt, in der Zeit zwischen dem 11. Oktober 2004 und dem 28. September 2009 in 362 Fällen Gelder des Bistums Limburg in Höhe von 2,7 Millionen Euro veruntreut zu haben.

Der Sprecher des Landgerichts weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach dem Gerichtsverfassungsgesetz zwar jeder Zutritt zum Verhandlungsraum erhält, der Zutritt aber nicht unbeschränkt, sondern nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse des Gerichts zu gewähren ist.
Die Zuhörer müssen demnach in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen werden. Reservierungen sind, mit Ausnahme für Pressevertreter, nicht zulässig.

Eine Verlegung der Hauptverhandlung außerhalb des Gerichts ist grundsätzlich nicht gestattet. Dort darf nur verhandelt werden, wenn dies aus Gründen des Verfahrens, zum Beispiel wegen eines Ortstermins, der Anzahl von Verfahrensbeteiligten oder anderen organisatorischen Gründen notwendig ist. Wenn mehr Zuhörer an der Verhandlung teilnehmen möchten, als Sitzplätze vorhanden sind, darf nicht außerhalb des Gerichtsgebäudes – etwa durch Anmietung eines Saales in der Stadthalle – verhandelt werden. Einer solchen Erweiterung der Öffentlichkeit steht die Menschenwürde des Angeklagten entgegen, der nicht zum „Schauobjekt“ degradiert werden darf. -flu-

[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.

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