Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
... Diese Frage scheint für beide Seiten sehr wichtig zu sein, obwohl es im Strafverfahren überhaupt nicht darum geht.
Die Verantwortlichen im Bischöflichen Ordinariat (BO) wollen den Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen, in Lindenholzhausen mit falschen Angaben Stimmung gegen den langjährigen Kirchenrechner machen zu wollen. Finanzdirektor Hans-Peter Althausen hat gestern in einem Schreiben an das Limburger Landgericht die zunächst auf 59 000 Euro bezifferte Schadenssumme sogar noch erhöht.
«Der Kirchengemeinde Lindenholzhausen fehlen auf diesem Konto 73 000 Euro», sagte Althausen. «Das ist die Differenz zwischen den Einzahlungen im Bistum und den Barabhebungen Jung-Diefenbachs.» Nach Angaben des Finanzdirektors hat die Bank erst gegen Ende der Prüfung weitere Kontenlisten über Barabhebungen (überwiegend am Geldautomaten) vorgelegt, die bis 1985 zurückreichen.
Insgesamt hatte Werner Jung-Diefenbach rund eine Million vom St-Jakobus-Konto entnommen, den größten Teil der Summe allerdings vorher vom Rentamt dorthin überwiesen.
Der 55-jährige Angeklagte hatte im Gericht wiederholt versichert, nicht in die Kasse der eigenen Pfarrei gegriffen zu haben. «Im Gegenteil», so Jung-Diefenbach. Während seiner 33-jährigen Tätigkeit als Verwaltungsratsmitglied habe er unter anderem für Sonderzuschüsse in Höhe von rund 200 000 Euro gesorgt.
Bistums-Justitiar Professor Gernot Sydow sagte als Zeuge, die Prüfer hätten eindeutig nachvollzogen, dass Jung-Diefenbach die genannte Summe von St. Jakobus für sich vereinnahmt habe. hei
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