Limburg-Lindenholzhausen. «Immer wieder der gleiche Zirkus», klagt Karl Kunz aus Lindenholzhausen über die GEZ. «Da schlägt einem Arroganz entgegen.» ...

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Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Schwerbehindertenausweis verschwunden

Was Karl Kunz so erzürnt, ist die Gebühreneinzugszentrale mit Sitz in Köln, die die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender (ARD, ZDF, HR, SWR und andere) einzieht. Genauer gesagt ärgert ihn das Verschwinden eines Schwerbehindertenausweises.

Alle vier Jahre stellt Kunz einen Befreiungsantrag für die Schwester seiner Schwiegermutter. Er ist der gesetzliche Betreuer von Theresia Scherb – die 96 Jahre alte Dame lebt in seinem Haushalt. Weil sie einen Schwerbehindertenausweis besitzt, braucht sie keine Rundfunkgebühren zu bezahlen. Das muss sie allerdings alle vier Jahre neu beantragen, in ihrem konkreten Fall macht das ihr Schwiegersohn als ihr gesetzlicher Betreuer.

Eigentlich reicht eine beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises für eine Befreiung aus. Weil die Gültigkeitsdauer (bis 2014) des Stempels auf dieser Kopie aber angeblich nicht zu lesen gewesen sei, sei er von einem Mitarbeiter der GEZ telefonisch aufgefordert worden, den originalen Schwerbehindertenausweis zur GEZ zu schicken, sagt Kunz.

Ein «Einzelfall»

Der Zirkus mit der Gebührenbefreiung hatte damit zwar ein Ende – am 22. Juli erhielt Kunz ein Schreiben der GEZ, das die Befreiung für vier Jahre bestätigte. Aber der Zirkus mit dem Ausweis ging weiter – denn der war verschwunden. Mehrere Anrufe mit der GEZ konnten das Verschwinden nicht klären, im Gegenteil, Kunz störte die «Arroganz», mit der ihm begegnet worden sei.

Auf Anfrage der NNP teilt die Pressestelle schriftlich mit, die GEZ bestehe nicht auf einen original Schwerbehindertenausweis, wohl aber auf eine beglaubigte Kopie. Warum der Ausweis telefonisch angefort wurde, bleibt unklar. Falls die GEZ allerdings ein Original erhalte, werde dies zurückgeschickt, versichert GEZ-Sprecherin Nicole Hurst schriftlich.

«Wir gehen davon aus, dass uns das Original des Schwerbehindertenausweises vorgelegen hat und es auch an Frau Scherb zurückgesandt wurde», schreibt die Sprecherin. «Eine Vernichtung der Originalunterlagen schließen wir . . . aus [. . .]. Es kann natürlich sein, dass das Original bei Frau Scherb nicht wieder angekommen ist, was wir bedauern. Sicherlich hätte dies der Mitarbeiter aus der Teilnehmerbetreuung gegenüber Herrn Kunz auch zum Ausdruck bringen müssen. Wir entschuldigen uns für dieses Versäumnis und können den Unmut aufgrund der Unannehmlichkeiten einer Neubeschaffung verstehen.»

Alles in allem handle es sich um einen «bedauerlichen Einzelfall», der «aber nicht durch ein unsachgemäßes Verhalten der GEZ zu begründen ist». dick

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