Limburg-Lindenholzhausen. Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen)“ ist die Schiedsperson und für den „Schiedsamtsbezirk Limburg VII (Staffel, Offheim)“ ist die stellvertretende Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen ...

Neuwahl einer Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg I und einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks VII

Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 22. Januar 2024 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.

Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die auszufüllenden Personalbögen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de

oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.

Limburg a. d. Lahn, den 21. November 2023
Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Im Auftrag
gez. Derichs, Magistratsdirektorin

Hinlogo wittich domstadtweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.