Limburg-Weilburg. Die Hilfsbereitschaft in der Region ist weiter groß. Nun gibt es weitere Möglichkeiten zur Spende - entweder finanziell oder auch mit Sachspenden ...

Landrat Michael Köberle (CDU) sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Limburg-Weilburg bitten um Hilfe für die Bevölkerung in den durch die Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebieten. Darauf haben sich alle Beteiligten in einer gemeinsamen Videokonferenz verständigt. Aus diesem Grund wurden kurzfristig folgende Spendenkonten eingerichtet:

  • Kreissparkasse Limburg: IBAN: DE21 5115 0018 0000 0489 75
  • Kreissparkasse Weilburg: IBAN: DE57 5115 1919 0100 4912 16

Über die Verwendung der dort eingegangenen Mittel entscheiden Landkreis sowie Städte und Gemeinden dann gemeinsam. Da es sich um Sonderkonten zur Hilfe in einem Katastrophenfall handelt, gilt für die steuerliche Abzugsfähigkeit der vereinfachte Zuwendungsnachweis nach EStDV. Es genügt der Überweisungs- beziehungsweise Zahlungsbeleg zur Dokumentation. Für Spenden über 300 Euro wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Daher sollte bei der Zahlung der Namen mit vollständiger Adresse angeben werden.

Unter der Überschrift "Hilfe für Ahrweiler" hat Schäfer dein Bäcker zudem im ehemaligen LAY-Gebäude im Limburger Elbboden eine Sammelstelle für haltbare Lebensmittel, Haushaltswaren, Kleidung, Kinderkleidung und Drogerieartikel sowie andere notwendige Dinge eingerichtet. Die abgegebenen Produkte werden im Anschluss an die Bedürftigen im Katastrophengebiet zugestellt. Wer Fragen hat, kann sich an Hannah Schäfer unter 01 78-1 32 98 57 wenden sowie die Sachen ab sofort bis Freitag in der Zeit von 15 bis 18 Uhr vorbeibringen.

Erfolgreich ist auch die "Sammel- und Rückgabe-Aktion gegen Gutschein" des Limburger Obi-Markts. Bereits zwei Sattelzüge konnten von dort ins Krisengebiet fahren. Deutschlandweit können Trocknungsgeräte, Pumpen oder andere akut nützliche, jedoch schwer verfügbare Geräte und Werkzeuge im nächsten Obi-Markt abgegeben werden. Als Gegenwert gibt es dann einen Gutschein im Wert eines äquivalenten Neugeräts. red

Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.