Limburg. Im Zivilprozess um den Betrug durch den ehemaligen Rentamtsleiters Werner Jung-Diefenbach soll Tochter Yvonne K. zunächst knapp 400 000 Euro zurückzahlen ...
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Bistum setzt sich mit seinen Forderungen durch
Bild: Das Limburger Landgerichts hat die Tochter Yvonne K. des wegen Veruntreuung verurteilten ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums Limburg, Werner Jung-Diefenbach, zur Rückzahlungen verurteilt.
Die 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts hat am Mittwoch die Tochter Yvonne K. des wegen Veruntreuung zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilten ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums Limburg, Werner Jung-Diefenbach, zur Rückzahlung von 398 483,08 Euro nebst Zinsen verurteilt. Damit haben die Juristen des Bistums einen weiteren Teilerfolg erstritten, die insgesamt 3,8 Millionen Euro zurückfordern.
Die Kammer ist davon überzeugt, dass ein Betrag in dieser Höhe unmittelbar aus den Untreuehandlungen des Verurteilten geflossen ist und es insoweit auf den Kenntnisstand der beklagten Tochter nicht ankommt.
Da das Bistum die Tochter auf die Zahlung von 502 540 Euro nebst Zinsen verklagt hat, verbleibt ein offener Betrag in Höhe von rund 104 000 Euro. Darüber will die Limburger 4. Zivilkammer nach Angaben des Vorsitzenden Richters Dieter Schulte nach einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts entscheiden.
Die Juristen des Bistums begründen ihre Forderung auf insgesamt über 500 000 Euro damit, dass die Tochter Y. in den Jahren 2004 bis 2009 Bareinzahlungen auf ihre eigenen Konten in Höhe von 441 720 Euro vorgenommen habe. Weiterhin habe sie Überweisungen von ihren Eltern in Höhe von 60 820 Euro erhalten. Das Bistum argumentiert, dass diese Geldflüsse aus den veruntreuten Geldern des Vaters stammten, womit dieser den Gesamtverband der katholischen Kirchengemeinden Limburg geschädigt habe.
Ehefrau soll zahlen
Die Tochter habe die Summen mit Wissen und dem Bewusstsein entgegengenommen, dass es sich um Gelder handele, die ihr Vater nicht auf legalem Wege erworben haben könne oder bei deren Entgegennahme die Tochter zumindest leichtfertig gehandelt habe, argumentiert die Klägerseite.
Der Prozess gegen Yvonne K. ist nicht der einzige, den das Bistum gegen die Familie des ehemaligen Rentamtsleiter führt. So hatte das Landgericht bereits Mitte Januar die Ehefrau des strafrechtlich Verurteilten sowie die Tochter S. und deren Ehemann zur Zahlung von insgesamt 1,312 Millionen Euro verurteilt. Ein weiteres Verfahren ist gegen Werner Jung-Diefenbach beim Arbeitsgericht anhängig. Es soll am 7. November fortgesetzt werden.
Das Bistum ist überzeugt, dass Yvonne K. – wie ihre Zwillingsschwester – in erheblichem Maße von den veruntreuten Summen ihres Vaters profitiert haben. Während sich die Zwillingsschwester und ihr Ehemann mit dem Geld ein Wohnhaus mit gehobener Ausstattung leisten konnten, sollen unter anderem Verluste aus dem früheren Laden von Yvonne K. in Limburg abgedeckt worden sein.
Berufung anhängig
Die Ehefrau des wegen Veruntreuung strafrechtlich verurteilten Ex-Rentamtsleiter sowie die Tochter S. und deren Ehemann, die Mitte Januar von der 4. Zivilkammer des Landgerichts zur Zahlung von insgesamt 1,312 Millionen Euro verurteilt worden sind, haben dagegen Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt eingelegt. Dort ist die Sache derzeit zur Prüfung anhängig. Es kann davon ausgegangen werden, dass auch das Urteil vom Mittwoch von der Beklagten angefochten wird.
Der ehemalige Rentamtsleiter des Bistums war im vergangenen Jahr wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden und befindet sich in Haft. Strafrechtlich geht es dabei um 2,7 Millionen Euro, der Schaden ist jedoch deutlich höher, die Taten jedoch verjährt. Der Mann leitete seit 1994 das kirchliche Rentamt in Hadamar, 1996 wurde er zudem Geschäftsführer des Gesamtverbandes der katholischen Kirchengemeinden in Limburg. Diese Stellung missbrauchte er, um Gelder zu veruntreuen. Aufgefallen war die Veruntreuung, da das Bistums seine Haushaltsführung änderte, von der Kameralistik auf die so genannte Doppik (doppelte Buchführung angelehnt an die Buchführung in der privaten Wirtschaft) umstellte. nnp
Artikel vom 23. Juni 2011, 19.20 Uhr (letzte Änderung 24. Juni 2011, 04.27 Uhr)
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