Limburg. Er hatte im Januar im Limburger Stadtteil Lindenholzhausen einer Autofahrerin aus dem Rhein-Lahn-Kreis das Auto weggenommen und war mit quietschenden Reifen davongebraust ...

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Frau in Lindenholzhausen einfach den Pkw geklaut

Von Dieter Fluck

Kurz nach dem Start musste sich ein 20-jähriger Fußgänger mit einem Sprung zur Seite retten. Tage später wurde der Pkw am Wohnort des Diebes in Boppard/Rhein aufgefunden. Jetzt hat das Limburger Amtsgericht den 39-Jährigen wegen Diebstahls, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und 200 Arbeitsstunden verurteilt.

Tatort war die Stiegelstraße in Lindenholzhausen. Der in Koblenz geborene, erheblich vorbestrafte Mann war mit einem gestohlenen Auto aus Greven im Münsterland in den Raum Limburg gefahren. Als der Pkw in Lindenholzhausen streikte, sah er sich nach einem Ersatzfahrzeug um. Er beobachtete besagte Frau, die vor einer Apotheke aus ihrem Auto stieg. In diesem Moment lief er hinzu, drückte die Ahnungslose beiseite und raste mit dem im Zündschloss steckenden Autoschlüssel davon.

Der Angeklagte, gelernter Glas- und Gebäudereiniger, zuletzt selbständig, geschieden und Vater zweier Kinder, bezieht jetzt Arbeitslosengeld. Er hat es bereits auf neun Voreintragungen im Strafregister gebracht, angefangen von exhibitionistischen Handlungen, über mehrere Diebstähle, Betrug, bis hin zur Unterschlagung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Nur acht Monate vor der Tat in Lindenholzhausen war er aus einer Haft von zwei Jahren und acht Monaten entlassen worden. Wegen Spielsucht war er vermindert schuldfähig und hat eine Therapie absolviert.

Als Grund für seine erneuten Autodiebstähle gab er an, wieder Geld verspielt und sich geschämt zu haben: „Da bin ich abgehauen.“ Er zeigte sich weitgehend geständig, wenngleich seine Schilderung des Tatverlaufs von den Angaben der Geschädigten und des 20-jährigen Fußgängers, eines Dachdeckers aus Weilburg, abwichen. Das Gericht glaubte den Zeugen. Die 55-jährige Frau, eine Psychotherapeutin, hatte den Mann am Straßenrand gesehen, der sie beobachtete während sie sich in ihrem Auto Notizen machte. „Der sieht ja ziemlich fertig aus“, hatte sie seine Situation mit beruflichem Kennerblick eingeschätzt.

Was sich nach dem Verlassen ihres Autos abspielte, blieb für sie nicht ohne Folgen. Sie leide heute noch unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, berichtete die Geschädigte, die tagelang auf ihre Tasche mit beruflichen Unterlagen verzichten musste. „Als ich mein Auto später zurückbekam, waren Kratzer darin. Es war nicht mehr fahrbereit und innen in einem beschissenen Zustand. Ein Stapel Porno-CDs lagen darin“, berichtete die aufgeregte Frau. Gottlob hatte sie ihre Terminbücher und Akten heil zurückbekommen.

Die Staatsanwältin meinte in ihrem Plädoyer, Pkw-Diebstähle seien „so eine Art Freizeitbeschäftigung“ dieses Mannes, wenn er wieder einmal Geld verspielt habe. Sie beantragte zehn Monate Haft ohne Bewährung, da er keine günstige Sozialprognose habe, und eine weitere Führerscheinsperre von 15 Monaten. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger auftrat, wies die Schilderung der geschädigten Frau zurück: „Ich habe noch nie körperliche Gewalt angewendet.“

Das Gericht setzte die 15-monatige Haftstrafe auf zwei Jahre zur Bewährung aus, „unter Zurückstellung von Bedenken“, wie der Richter im Hinblick auf die neue Lebensgefährtin des Angeklagten und ihrem Kind ausführte. Dem Verurteilten darf vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. Auf ihn wartet schon das nächste Verfahren. Unter anderem hatte er mit seinen gestohlenen Autos auch Tankbetrügereien begangen.


08.07.2011 - 13:27 LIM D.