Limburg-Lindenholzhausen. Die AfD-Kreisvorsitzende Christine Anderson wird mit großer Sicherheit ins Europäische Parlament einziehen. Sie wäre die erste Abgeordnete aus dem Landkreis in Brüssel und Straßburg. Die 50-Jährige steht auf Platz acht der deutschen AfD-Liste - als erste Frau und als hessische Spitzenkandidatin ihrer Partei. Wenige Tage vor der Wahl gibt es Zweifel an ihrem Lebenslauf ...
Lebenslauf der AfD-Spitzenkandidatin für die Europawahl wirft Fragen auf - "Lücken aufgrund Flucht aus den USA"
VON JOACHIM HEIDERSDORF
Eine(r) erzählt Andersons Märchen. Aber wer? Ralph Möller oder Christine Anderson? Der Mann aus Eschwege wirft seiner in Lindenholzhausen wohnenden Schwester vor, ihren Lebenslauf massiv gefälscht zu haben. Und noch ein paar andere unschöne Dinge - bis zur Kindesentführung.
Der familiäre Streit würde nur die Betroffenen interessieren, wenn Christine Anderson nicht die Spitzenkandidatin der hessischen AfD für die Europawahl am kommenden Sonntag wäre. Ihr Einzug ins Parlament gilt als sicher. Die Alternative für Deutschland hat derzeit sieben Abgeordnete im EU-Parlament (bei einem Stimmenanteil von 7,1 Prozent 2014); in allen Prognosen wird ein zweistelliges Ergebnis für die Partei erwartet.
Christine Anderson weist die Anschuldigungen energisch zurück. "Da ist nichts dran", sagte sie gestern in einem Gespräch in unserer Redaktion im Beisein von AfD-Wahlkampfkoordinator Pierre Lamely. "Ich bin schockiert vom Verhalten meines Bruders."
Die 50-Jährige hat dicke Mappen mit Unterlagen dabei. Die Schriftstücke bestätigen einen großen Teil ihrer Darstellung. Aber nicht alles - und deshalb bleiben ein paar Ungereimtheiten. Christine Anderson erklärt die Lücken mit ihrer "dramatischen Flucht" aus den USA. Dazu später.
Studienabschluss fraglich
Wesentlicher Knackpunkt ist die Frage, ob sie ihr Wirtschaftsstudium in Kalifornien abgeschlossen hat oder nicht. In ihrer Vita auf den AfD-Seiten im Internet schreibt Christine Anderson, dass sie während ihres sechsjährigen Aufenthalts in den USA Economics studiert hat. In ihrer Bewerbungsrede auf dem Parteitag in Magdeburg berichtete sie im vergangenen November von einem abgeschlossenen Studium. Im gleichen Zeitraum war die junge Frau berufstätig. Nach eigenen Angaben mit flexiblen Arbeitszeiten von 8 bis 17 oder von 13 bis 22 Uhr als Geschäftsführerin und verantwortlich für ein Jahresvolumen von 1,6 Millionen US-Dollar, laut Bruder als Verkäuferin für Damen-Oberbekleidung.
Nach den vorgelegten Scheinen des El Camino College (ECC) bei Los Angeles hat sie auf jeden Fall studiert, was Ralph Möller bestreitet. Anderson zeigt mehrere Arbeiten und gut bewertete Klausuren, allerdings keinen Abschluss. Sie behauptet, den Studiengang 1994 aufgenommen und 1997 als "Undergraduate" abgeschlossen zu haben. Laut ihrer ersten Stellungnahme gleichzusetzen mit dem "Bachelor" und die Voraussetzung für einen qualifizierten Masterstudiengang.
Recherchen zum ECC werfen noch mehr Fragen auf: Demnach sind Community Colleges öffentliche Hochschulen, an denen man nach zweijährigem Studium ein Associate's Degree bekommen kann. Der halbe Weg zum Bachelor. Wer weiterstudieren will, muss dann an eine Universität (4-year college) wechseln, um den Bachelor zu erreichen. Associate's Degree allein zählt nicht als Hochschulabschluss. Mit diesen Fakten konfrontiert, räumte Anderson gestern Abend ein, ihr Abschluss sei nicht mit dem Bachelor in Deutschland gleichzusetzen.
Ob die Deutsche in Amerika Geschäftsführerin war, wie es auf der Homepage heißt, kann man ihr glauben - oder auch nicht. Sie will es mit Arbeitsprotokollen und Zeugnissen von zwei Handelsunternehmen ("The Broadway Company" und "Victoria's Secret") dokumentieren; darin wird sie als Manager und "Proprietress" bezeichnet. Wer einmal in den USA war, weiß freilich, dass sich dort fast jeder Verkäufer Manager nennt.
Nach der Rückkehr nach Deutschland studierte Christine Anderson vom Wintersemester 1998/99 an in Göttingen Jura. Den letzten Schein präsentiert sie vom Wintersemester 2001/02 für "Übungen im Bürgerlichen Recht für Vorgerückte", an denen sie mit Erfolg teilgenommen hat. Immatrikuliert war Anderson bis zum 5. März 2003. Sie habe das Studium nach neun Semestern abgeschlossen, sagt sie, und die Vorbereitung auf das erste Staatsexamen aufgrund einer Risiko-Schwangerschaft abgebrochen. Die Universität Göttingen will sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht dazu äußern. Dass sie kein Staatsexamen hat, hat die Spitzenkandidatin auch auf dem Parteitag erläutert.
Dramatische Flucht
Den Stein ins Rollen gebracht hat Ralph Möller mit (inzwischen gelöschten) Einträgen im sozialen Netzwerk Facebook. Der 49-jährige gelernte Industrieschlosser fährt in Gesprächen mit dieser Zeitung schwere Geschütze gegen seine Schwester auf. Der Hintergrund sind erbrechtliche Auseinandersetzungen; es geht um große und kleine Summen, um eine Immobilie und die Kosten für die Beerdigung des Vaters und Traueranzeigen. Im Zusammenhang mit der Flucht seiner Schwester aus den USA spricht Möller von Kindesentführung.
Tatsächlich hat Christine Anderson das Land im April 1998 wohl unter dramatischen Umständen verlassen: Mit ihrem Kleinkind, ohne Wissen ihres Ehemanns. "Ich würde es heute wieder tun", sagt die Mutter von drei Töchtern im Alter von 15 bis 21.
Die 50-Jährige erzählt eine bewegende Geschichte. Nach einem tätlichen Angriff ihres Mannes im Januar 1998 habe die Ehekrise sich zugespitzt und aufgrund finanzieller Probleme verschärft. Laut der Unterlagen bekommt Charles Anderson zunächst Hausverbot, später einigen die beiden sich, dass die Mutter mit der im Mai 1997 geborenen Tochter für eine Weile nach Deutschland geht, um Abstand zu gewinnen. "An dem Tag der geplanten Abreise wollte mein Mann mit der Kleinen angeblich noch Spielzeug kaufen. Dann ist er mit ihr verschwunden, und ich hatte fünf Tage lang kein Lebenszeichen von ihr", sagt Christine Anderson.
Gegen Anordnung verstoßen
Ein Richter spricht beiden das Sorgerecht zu, sieht bei der Mutter jedoch erhebliche Fluchtgefahr und räumt ihr später uneingeschränktes Besuchsrecht im Haus der Schwiegereltern ein. Die Deutsche muss ihren Reisepass abgeben, erhält ihn im April zurück. Das Paar versucht es noch einmal miteinander und vereinbart am 6. April 1998 vor einem Richter, dass keiner das Kind aus den USA entfernen darf. "Ich hätte alles unterschrieben, um meine Tochter wiederzukriegen", sagt Anderson. Am 11. April, Ostersamstag, fliegt sie mit ihr mit LH 450 von Los Angeles nach Frankfurt.
Christine Anderson hat Angst vor einem internationalen Haftbefehl, die Behörden in den Vereinigten Staaten unternehmen aber nichts mehr. Und auch der Vater scheint sich nach geraumer Zeit mit der Situation abgefunden zu haben. Christine Anderson zeigt Fotos, auf denen der Soldat bei einem Besuch 1999 im Kreis ihrer Familie in Eschwege und beim Spielen mit seiner Tochter auf der Couch zu sehen ist. Der Kontakt sei seit mehreren Jahren abgebrochen, sagt die Frau, die mit ihrem Lebensgefährten und Kindern in Lindenholzhausen wohnt. Auch auf Nachrichten der Tochter habe ihr Ex-Mann nicht mehr reagiert.
"Es gibt Dinge im Leben, die machen einen noch stärker", sagt Christine Anderson entschlossen.
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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