Limburg. Die geplante Abschaffung der Straßenbeitragssatzung in Limburg, nach der Grundstückseigentümer an den Kosten der Straßensanierung zu beteiligen sind, führt zu einer absurden Situation: Je nachdem, ob der Verwaltung von sanierten Straßen alle Rechnungen vorliegen oder nicht, entscheidet sich, wer noch zahlen muss und wer nicht ...
Die einen müssen noch Beiträge zahlen, die anderen vermutlich nicht mehr
VON STEFAN DICKMANN
Die einen haben Pech, die anderen haben Glück. Das ist die lapidare und in Einzelfällen durchaus teure Konsequenz, die sich aus der geplanten Abschaffung der Zweitausbausatzung ergeben wird, sollten dies die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am kommenden Dienstag sehr wahrscheinlich mit großer Mehrheit beschließen.
Acht Straßen im Stadtgebiet sind nach der noch gültigen Satzung bereits saniert, aber noch nicht abgerechnet worden. Die einen müssen die hohen Straßenbeiträge sicher zahlen, die anderen dagegen wahrscheinlich nicht. Warum? Weil für fünf der acht Straßen noch nicht alle Rechnungen vorliegen, wie der Leiter des Tiefbauamts, Martin Uphues, am gestrigen Freitag auf Anfrage dieser Zeitung erklärte.
Eine „Beitragspflicht“ entstehe dann, wenn der Verwaltung alle Rechnungen vorliegen; in diesem Fall müssten die Grundstückseigentümer Straßenbeiträge zahlen, unabhängig vom Beschluss der Stadtverordneten am Dienstag. Davon betroffen sind die Grabenstraße und untere Bahnhofstraße (zwischen Neumarkt und Grabenstraße) in Limburg und in Lindenholzhausen die untere Kirchstraße/obere Bahnhofstraße. Dabei geht es um eine Summe von 518 000 Euro.
In fünf bereits sanierten Straßen liegen der Verwaltung dagegen noch nicht alle Rechnungen vor – die Eigentümer können noch von der geplanten Abschaffung der Zweitausbausatzung profitieren.
Amtliche Bekanntmachung
Der entscheidende Stichtag ist dabei nicht der zu erwartende Beschluss der Stadtverordneten am Dienstag, sondern der Tag nach der amtlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses in dieser Zeitung. Zwischen dem Beschluss und der Veröffentlichung vergehen einige Tage, maximal zwei Wochen. Erst am Tag nach der Veröffentlichung tritt die Abschaffung der Satzung in Kraft.
Sollten bis dahin die noch fehlenden Rechnungen bei der Verwaltung eingehen, so dass eine Abschlussrechnung möglich ist, entsteht eine Beitragspflicht. Auch wenn Tiefbauamtsleiter Uphues das für unwahrscheinlich hält, völlig ausgeschlossen ist es nicht. Es wäre für die Betroffenen der denkbar ungünstigste Fall. Ob man mehrere Tausend Euro zahlen muss oder nicht, liegt damit in den Händen von Straßenbaufirmen und der Frage, wie schnell sie noch ihre Rechnungen verschicken. . . Bezahlt werden diese Rechnungen natürlich in jedem Fall: Entweder zum großen Teil von den Eigentümern oder aus dem städtischen Haushalt.
19 Straßen abgerechnet
Die Eigentümer in folgenden bereits sanierten Straßen haben vermutlich Glück und müssen keine Beiträge zahlen: Ferdinand-Dirichs-Straße in der Kernstadt, Dehrner Straße (Ortsdurchfahrt) in Ahlbach, Limburger Straße (Ortsdurchfahrt in Dietkirchen), Josefstraße in Offheim und Heidestraße in Linter. Für diese Straßen liegen nach Uphues’ Angaben noch nicht alle Rechnungen vor. Insgesamt müssten die Eigentümer eine Summe von 776 000 Euro aufbringen.
Bereits abgerechnet worden sind in Limburg seit 2007 insgesamt 19 Straßen – in der Kernstadt, in Linter, Staffel und Lindenholzhausen mit einem Beitragsvolumen von gut 2,1 Millionen Euro.
Ob diese bezahlten Beiträge erstattet werden, hängt von einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden ab.
Der politische Wille ist, dass dieses Geld erstattet wird. Das ist die Beschlusslage der Stadtverordneten seit Frühjahr 2017. Aber dieser Beschluss unterliegt einer Klärung vor Gericht, weil damals die Rechtslage noch vorsah, dass Kommunen solche Satzungen erlassen „sollen“, wenn ihre Haushalte defizitär sind, was als juristisch „müssen“ zu verstehen ist.
Um sich nicht dem Vorwurf der Untreue auszusetzen, legte Bürgermeister Dr. Marius Hahn (SPD) damals sein Veto gegen diesen Beschluss ein, was letzten Endes in das von allen gewollte Gerichtsverfahren mündete.
Aufgrund des neuen Landesgesetzes, wonach aus dem „sollen“ ein „können“ geworden ist, lässt sich die Satzung zwar abschaffen. Aber das sagt noch lange nichts darüber aus, ob die verpflichtende Satzung unrechtmäßig erlassen wurde und ob sich ein Anspruch ableitet, bezahlte Beiträge zu erstatten. Oder ob es den politischen Spielraum gibt, solche Beiträge erstatten zu dürfen, wenn es der politische Wille der Mehrheit ist.
Niemand wollte 2007 die Einführung der Zweitausbausatztung in Limburg. Es war die Kommunalaufsicht, der sich die Stadtverordneten zähneknirschend gebeugt haben. Das erklärt vielleicht am besten, warum die Satzung am Dienstag in Limburg abgeschafft werden soll, obwohl entscheidende Fragen noch unbeantwortet sind.
Gericht entscheidet
Kriegen die Grundstückseigentümer an 19 seit 2007 sanierten und abgerechneten Straßen in der Kernstadt, in Linter, Staffel und Lindenholzhausen ihre Beiträge zurück? Darüber entscheidet ein Gericht. In ein paar Jahren.
Der schwarze Peter liegt damit bei den Juristen. Denn nach allen bisherigen juristischen Einschätzungen, spricht viel dafür, dass dem nicht so sein wird. Das ist die erste Ungerechtigkeit, es ist die Ungnade der zu frühen Straßensanierung.
Der hessische Gesetzgeber eiert seit Jahren herum. Erst muss eine Straßenbeitragssatzung faktisch erlassen werden, wenn die Kommune klamm ist, dann dürfen es auch wiederkehrende Beiträge sein, die in jedem Fall gerechter sind, und dann darf die Zweitausbausatzung wieder abgeschafft werden, egal, wie klamm die Kommune ist.
Zurück bleiben Eigentümer sanierter Straßen, die zahlen mussten, und Eigentümer noch zu sanierender Straßen, vielleicht in direkter Nachbarschaft, die keine Beiträge leisten müssen. Künftig wird aus „Meine kaputte Straße ist völlig okay“ ein „Meine kaputte Straße muss sofort saniert werden!“ Schließlich zahlt es die Allgemeinheit. Das sind alle Bürger.
Klar, das ist gerechter. Aber ohne zu wissen, ob für die, die gezahlt haben, Gerechtigkeit möglich ist, wäre es klüger, alles beim Alten zu lassen. Und dann zu überlegen, ob es unter den gegebenen, schlechten Umständen eine bessere Lösung gibt: Eine Bezahlung der Straßenbeiträge über einen Zeitraum von 20 Jahren, egal, wie arm oder reich man ist, was nach der Gesetzesänderung möglich ist. Es wären wiederkehrende Beiträge durch die Hintertür mit jährlichen Summen, die in der Regel von jedem Eigentümer zu leisten sind. Gut wäre das nicht, aber besser als das, was kommen wird, schon.
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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