Polizeipräsidium Westhessen - Pressestelle der Polizeidirektion LimburgLimburg (ots). Die Domplatte in Limburg ist ein beliebter Platz, um den Jahreswechsel zu begehen. Das hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt und das wird auch diesmal wieder so sein ...

Wie bereits im Vorjahr werden Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts während der Silvesterfeierlichkeiten verstärkt Präsenz zeigen, damit alle Besucherinnen und Besucher auf der Domplatte das Gefühl bekommen, dort sicher und fröhlich feiern zu können. Alle Einsatzkräfte sind natürlich für die Bürgerinnen und Bürger ansprechbar und für die Mitteilung von verdächtigen Beobachtungen dankbar. Die Anzahl der dort eingesetzten Kräfte wird vergleichbar mit der des vergangenen Jahres sein. Ebenso werden Streifen auch rund um den Bahnhof und den angrenzenden Bereichen zur Altstadt hin unterwegs sein, um schnell und zielorientiert eingreifen zu können.

Die eingesetzten Polizisten und die Mitarbeiter des Limburger Ordnungsamts haben auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Blick.
Das Zünden von Raketen, Böllern und ähnlichem ist auf der Domplatte nicht erlaubt. In den vergangenen Jahren war dies von den Besuchern auf der Domplatte nicht berücksichtigt worden. Neben der Missachtung des allgemeinen Verbots kam hinzu, dass gezielt Böller in Personengruppen geworfen wurden und Raketen auch schrägstehend abgefeuert wurden, was zu einer erheblichen Gefährdung der Besucher führte.

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen, also Feuerwerk, ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen verboten.
Verboten ist das auch in der Nähe von Fachwerkhäusern - und die Limburger Altstadt besteht bis hoch zum Dom fast ausschließlich aus Fachwerkhäusern. Deshalb werden die Kräfte der Polizei darauf ein waches Auge werfen. In der Praxis heißt dies: Wer über die Straßen und Gassen den Weg am Silvesterabend auf die Domplatte sucht, wird mit Kontrollen rechnen müssen. Wer dabei Feuerwerkskörper mit sich führt, hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder die Feuerwerkskörper sofort entsorgen oder sich einen anderen Ort zum Feiern aussuchen.

Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nicht nur in unmittelbarer Nähe von Kirchen oder Fachwerkhäusern verboten, sondern auch in der unmittelbaren Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Auch davon gibt es einige Einrichtungen in der Stadt.

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