Limburg. Im Kampf um die Rückzahlung seiner vom ehemaligen Rentamtsleiter Werner J.-D. veruntreuten 3,8 Millionen Euro führt das Bistum Limburg einen Prozess nach dem anderen ...

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Nächster Prozess um Betrug des Ex-Rentamtsleiters

Nachdem die 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts Mitte Januar die Ehefrau des strafrechtlich Verurteilten sowie die Tochter S. und deren Ehemann B. zur Zahlung von insgesamt 1,312 Millionen Euro verurteilt hatte und ein weiteres Verfahren gegen Werner J.-D. vor dem Arbeitsgericht anhängig ist, will das Bistum von der zweiten Tochter Y. 500.000 Euro haben.

Auch diese Verhandlung, die am Freitagnachmittag vor der 4. Zivilkammer stattfand, gestaltete sich äußerst schwierig. Y. hatte – wie ihre Zwillingsschwester S. – in erheblichem Maße von den veruntreuten Summen ihres Vaters profitiert. Während sich S. und ihr Ehemann B. mit dem Geld ein Wohnhaus mit gehobener Ausstattung leisten konnten, sollen Verluste aus dem früheren Laden von Y. in der Limburger Diezer Straße aus Kirchengeldern abgedeckt worden sein.

Das Bistums spricht von einer halben Million Euro. 440.000 Euro soll ihr der Vater bar zugesteckt und 60.000 Euro auf ein Konto überwiesen haben. Diese Summen werden von der beklagten Seite in Zweifel gezogen. Anwalt Marcus Zens hält es für nicht mehr feststellbar, welche Mittel an die Tochter Y. (sie hatte sich beim Termin mit einem Attest entschuldigt) tatsächlich im Einzelnen geflossen sind. In der Güteverhandlung strebte Zens am Freitag einen Vergleich an und sagte: „Das wäre die wirtschaftlichste Lösung.“

Doch darauf will sich das Bistum nicht einlassen und folgt dem Jesu-Wort: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist!“ Für das Gericht bedeutet das, die gesamten Kontenvorgänge, Geschäftsbücher der Tochter Y. und die Geldflüsse zu rekonstruieren, was mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Fest stehe bisher nur, dass sich der rechtskräftig Verurteilte bereits in seinem Strafprozess (er wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt) eigenen Angaben zufolge nicht mehr erinnern kann, wie viel Geld er abgehoben, wann und wem gegeben hat. Deshalb brauche er in dem Zivilverfahren nicht gehört zu werden, stellte der Vorsitzende Richter Dieter Schulte fest.

Des Weiteren geht es für die Zivilkammer um die rechtliche Würdigung der Frage: Was haben sich die Angehörigen dabei gedacht, woher der Ehemann und Vater so viel Geld nimmt? Haben die Töchter das Geld gutgläubig und leichtfertig oder vorsätzlich entgegengenommen? – Sie hätten die Veruntreuung ihrem Vater vermutlich nicht zugetraut.

Die Veruntreuung habe zugenommen, je mehr er seinen Töchtern gegeben habe. Dass die Töchter das Geld der Kirche vorsätzlich kassiert hätten, sei fraglich und werde nicht nachzuweisen sein, meint Richter Schulte. Dass sie es leichtfertig angenommen hätten, sehe er kritisch. Fest stehe aber: „Wenn veruntreutes Geld verschenkt wird, haftet der Empfänger. In vorliegendem Fall stelle sich die Frage: für wie viel haftet Y? - Wenn Vorsatz nicht festgestellt werden könne, folge die Privatinsolvenz. Der Richter glaubt, dass Werner J.-D. versucht, seine Töchter aus dem Ruin zu retten.

Die Kammer hat den Verkündungstermin in diesem Prozess für den 22. Juni, 10.30 Uhr, festgesetzt. Richter Schulte hat bereits anklingen lassen, dass in solchen Verfahren Verzögerungen nicht auszuschließen seien.

Berufung beim OLG eingelegt

Die Ehefrau des wegen Veruntreuung strafrechtlich verurteilten Ex-Rentamtsleiter sowie die Tochter S. und deren Ehemann B., die Mitte Januar von der 4. Zivilkammer des Limburger Landgerichts zur Zahlung von insgesamt 1,312 Millionen Euro verurteilt worden sind, haben dagegen Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt eingelegt. Dort ist die Sache derzeit zur Prüfung anhängig.

-flu-

16.05.2011 - 09:13 LIM D.


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