Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Von Bernd Bude
Für einen "Versicherungsmakler oder Unternehmensberater", wie der Angeklagte als Berufsbezeichnung angibt, war es sicherlich nicht alltäglich, beim Limburger Weinfest einen Weinstand zu betreiben. Noch ungewöhnlicher ist es jedoch, dass so ein Mann einem Getränke-Lieferanten die Rechnung über 79 Euro nicht zahlt. Den Händler aus Lindenholzhausen brachte dieses Geschäftsgebaren auf die Barrikaden, den Versicherungmakler auf die Anklagebank vor Strafrichter Dr. Karl-Heinz Schmidt.
Oberamtsanwalt Bernd Stahl hatte den 47-Jährigen wegen Betrugs angeklagt. Nach der Beweisaufnahme einigten sich die Prozessbeteiligten jedoch darauf, das Verfahren vorläufig einzustellen. Der Limburger bleibt dann nicht vorbestraft, wenn er binnen eines Monats dem Getränkehändler seinen mittlerweile entstandenen Schaden von 170 Euro zahlt und der Staatskasse 100 Euro überweist.
Der Angeklagte war mit dem Vorschlag des Vertreters der Staatsanwaltschaft einverstanden, obwohl er noch einmal deutlich sagte, dass er sich nicht schuldig im Sinne der Anklage fühle.
"Zum Weinstand kam ich im Juni 2010 wie die Jungfrau zum Kind", sagte er. Zwei Tage vor dem Fest habe ein Beschicker des Weindorfes im Schießgraben kurzfristig abgesagt. Er habe vom Altstadtkreis ein "Hüttchen" zur Verfügung gestellt bekommen und sich von einem örtlichen Weinhändler sachlich- und fachlich beraten und unterstützen lassen. "Die Konzession lief auf mich", erläuterte der 47-Jährige.
An- und Abfahrt berechnet
Von dem Lindenholzhausener Getränkehändler sei er mit antialkoholischen Getränken versorgt worden. Der Händler habe geliefert und die Kommissionsware nach dem Fest wieder abgeholt. "Bei der Abholung habe ich dem Lieferanten sofortige Barzahlung angeboten. Der hat jedoch mit dem Hinweis abgelehnt, er kenne die Preise für die Getränke nicht", sagte der Angeklagte. "Nach der Rechnungsstellung habe ich die Zahlung verweigert, weil der Lieferant mir auch noch 15,60 Euro An- und Abfuhrkosten berechnet hat", so der 47-Jährige.
Der Getränkehändler sagte im Zeugenstand, der Angeklagte habe ihm niemals Barzahlung angeboten. Am Ende der Vernehmung schränkte er ein: "Ich weiß es nicht mehr so ganz genau."
Oberamtsanwalt Bernd Stahl hielt das Verfahren schließlich für ein "nutzloses Hickhack." Ihm kam es schließlich darauf an, dass der Getränkehändler seine Kosten beglichen bekommt.
Artikel vom 26. Juli 2011, 19.58 Uhr (letzte Änderung 27. Juli 2011, 04.35 Uhr)