Limburg. Am 15. November ist Steuertermin. Darauf weisen Stadtkasse und Steueramt der Stadt hin. Zu diesem Zeitpunkt ist die Grund- und Gewerbesteuer sowie die Niederschlagswassergebühr fällig ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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... Alle Grundstücks- und Hauseigentümer sowie die Gewerbetreibenden werden vom Magistrat gebeten, diesen Termin zu beachten und die fälligen Steuern und Gebühren unaufgefordert zu begleichen. Eine gesonderte Fälligkeitsanzeige wird nicht mehr übersandt. Zur Vermeidung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen für die Steuerpflichtigen ist eine pünktliche Zahlung erforderlich. nnp