Limburg-Lindenholzhausen. Bisher ist es dem Bistum nicht gelungen, an das Vermögen des wegen Untreue verurteilten ehemaligen Rentamtsleiters zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft in Limburg hat nun Anklage gegen die Tochter und den Schwiegersohn erhoben ...

Dieses Haus soll mit unterschlagenen Kirchengeldern finanziert worden sein. Foto: Jung-Diefenbach
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Dieses Haus soll mit unterschlagenen Kirchengeldern finanziert worden sein. Foto: Jung-Diefenbach

Staatsanwaltschaft will Tochter und Schwiegersohn des ehemaligen Rentamtsleiters vor Gericht sehen

Geldwäsche, so lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Limburg. Und die hat sich nach Angaben von Hans-Joachim Herrchen, Sprecher der Behörde, so zugetragen, dass das Haus der Tochter mit den vom Vater unterschlagenen Geldern finanziert worden ist und nun vor dem Zugriff des Bistums geschützt werde. Erreicht werden soll dies durch die Miteigentümerschaft des Schwiegersohns an dem Haus. Die Villa gehörte zunächst nur der Tochter des ehemaligen Rentamtsleiters.

Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ist der Bau des Hauses sowie der Erwerb des dafür notwendigen Grundstücks mit Hilfe der vom Vater unterschlagenen Gelder finanziert worden. Der heute 55-jährige Werner J.-D. hatte sich in den Jahren 2004 bis 2009 aus Kirchensteuern des Bistums bedient, 2,7 Millionen Euro hatte er "abgezweigt". Dafür war er vom Landgericht Limburg im März 2010 zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Der dem Bistum entstandene Schaden ist allerdings deutlich höher und soll sich auf knapp fünf Millionen Euro belaufen. Die früheren Unterschlagungen waren jedoch verjährt und konnten strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Das Bistum unternimmt vielfältige Anstrengungen, um das Geld zurückzubekommen – bisher ohne Erfolg.

Die Änderungen

Der verurteilte leitende Mitarbeiter des Bistums hatte vor Gericht stets betont, dass von den unterschlagenen Geldern nichts mehr übrig ist. Für die Staatsanwaltschaft ist allerdings klar, dass das Haus der 31 Jahre alten Tochter mit Hilfe unterschlagener Kirchengelder finanziert worden ist. Rund 670 000 Euro sollen es nach Informationen der NNP gewesen sein.

"Mal in bar, mal per Überweisung", so hat laut Herrchen der Vater das Geld an seine Tochter weitergereicht. Und manchmal habe der Vater die Architekten und Handwerker auch direkt bezahlt. Zu dieser Zeit war der Vater noch ein unbescholtener Mann und die Tochter alleinige Eigentümerin des Hauses.

"Und dann flog alles auf", so Herrchen. Das war Ende September, Anfang Oktober 2009. Nach seinen Angaben wurde dann am 22. Januar 2010 von dem nun angeklagten Ehepaar ein notarieller Vertrag beurkundet. Danach wurde aus der bisher vereinbarten Zugewinngemeinschaft eine Ehe mit Gütertrennung und in einem zweiten Teil sei dem Ehemann als Ausgleich für den nun entgangenen Zugewinn ein Miteigentumsanteil an dem gemeinsam bewohnten Haus eingeräumt worden. Wenige Tage später wurde ein Eigentumsüberlassungsvermerk für den Ehemann in das Grundbuch eingetragen.

Was dem Schwiegersohn gehört, ist vor dem Zugriff des Bistums sicher, das hatte das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Ohne Zustimmung des Schwiegersohnes ist eine Versteigerung oder ein Verkauf der Immobilie nicht möglich. Das aufwendig gebaute Haus in Lindenholzhausen gilt als einziges Objekt, das für die finanzielle Wiedergutmachung verwertbar erscheint. Bisher hat das Bistum trotz zahlreicher juristischer Erfolge noch keine finanzielle Zahlungen vonseiten des ehemaligen Mitarbeiters verbuchen können. Die Forderungen belaufen sich auf 3,8 Millionen Euro.    jl

Artikel vom 30. Oktober 2012, 18.58 Uhr (letzte Änderung 01. November 2012, 04.04 Uhr)

[Hier] finden Sie den Original Artikel auf der NNP Seite mit Kommentaren unter dem Artikel.

[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.