Limburg-Lindenholzhausen. Bei der finanziellen Wiedergutmachung des Millionenbetrugs kommen sich das Bistum und der inhaftierte Ex-Rentamtsleiter nicht näher. In dieser Woche hat der Bundesgerichtshof eine Akte geschlossen – und die Staatsanwaltschaft ein neues Verfahren eröffnet ...

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Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Millionenbetrug: Schwiegersohn haftet nicht

Von Joachim Heidersdorf

Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach schuldet der Diözese noch 3,8 Millionen Euro. (Symbolbild: Fotolia)Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach schuldet der Diözese noch 3,8 Millionen Euro. (Symbolbild: Fotolia) Limburg. Der Rechtsstreit um die Schadensregulierung des Millionenbetrugs im Bistum scheint sich zur unendlichen Geschichte zu entwickeln. Ob sie jemals mit einem Happy-End abschließen wird – und für wen – ist derzeit nicht abzusehen.

Juristisch ist die Sache (eigentlich) klar. Die Diözese bekommt im Grundsatz in allen Instanzen Recht – aber vom Ex-Rentamtsleiter Werner Jung-Diefenbach und dessen Familienangehörigen nach wie vor kein Geld. Das Bistum will keinen Vergleich, sondern rechtskräftige Urteile, um seine Forderungen in Höhe von 3,8 Millionen Euro zwangsvollstrecken zu können.

In den vergangenen Tagen musste das Bistum die Hoffnung auf einen größeren Batzen begraben. Jung-Diefenbachs Schwiegersohn B. haftet nicht für die Verbindlichkeiten aus den Taten. Und er ist Miteigentümer der Villa in der Prälat-Stein-Straße in Lindenholzhausen, die als einziges gut verwertbares Objekt für die finanzielle Wiedergutmachung gilt. Die Versteigerung oder der Verkauf des Hauses ist ohne die Zustimmung von B. nicht mehr möglich.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hatte im Frühjahr entschieden, dass der Schwiegersohn nicht haftet. Er habe keine Veranlassung gehabt, an der Herkunft des großzügig verteilten Geldes zu zweifeln. Gegen das Urteil hatte das OLG keine Revision zugelassen. Das Bistum klagte gegen diese Nichtzulassung, zog die Beschwerde jedoch vor wenigen Tagen zurück. Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel daraufhin in dieser Woche für "verlustig" erklärt, so der Fachjargon.

Die Juristen des Bischofs mussten eine weitere Niederlage einstecken. Ihre Beschwerde gegen die Entscheidung der Limburger Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen Jung-Diefenbachs Ehefrau einzustellen, hat die Generalstaatsanwaltschaft verworfen. In den verschiedenen Verfahren konnte nie bewiesen werden, dass sie wusste, woher die Millionen kamen. Die Strafverfolger ermitteln jetzt allerdings gegen Jung-Diefenbachs Tochter S. und deren Mann B. wegen Geldwäsche. . Auch gegen die zweite Tochter Y. läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche.

Und es geht noch weiter: Das Bistum hat die vier Familienmitglieder Jung-Diefenbachs angezeigt, vor Gericht gelogen zu haben.

Wie es aussieht, könnte der Betrüger noch vor dem Abschluss der Zivilverfahren wieder frei sein. Vor genau zweieinhalb Jahren hat ihn das Limburger Landgericht wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Inklusive Untersuchungshaft hat Werner Jung-Diefenbach fast die Hälfte der Strafe verbüßt; wegen guter Führung könnte er bereits im Sommer 2013 entlassen werden. (hei)

Artikel vom 07. September 2012, 19.15 Uhr (letzte Änderung 09. September 2012, 04.10 Uhr)

[Hier] im Webauftritt von Lindenholzhausen.de finden Sie unseren Artikel "Untreue-Prozess: Berichte & Ergebnisse" mit der Historie und entsprechenden Links.