Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
Verteidiger gibt Bistum Mitschuld an Finanzskandal
Für Verteidiger Detlev Rörig ist die Sache klar: Werner Jung-Diefenbach konnte sich nur deshalb in der Kirchenkasse bedienen, weil die Kontrollen im Bischöflichen Ordinariat (BO) versagt haben. Der Anwalt berief sich im Prozess auf die Vorschriften über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Limburg. Danach sei der Jahresabschluss des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden nach der Feststellung durch den Verwaltungsrat dem BO zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. «Das ist die neue Fassung von 2008», ergänzte Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen. Für den im April 2007 präsentierten Jahresabschluss 2006, in dem der Verrechnungsaldo in Höhe von 1,8 Millionen Euro erstmals auffiel, sei diese Anordnung noch nicht gültig gewesen.
Wie vorher geprüft – oder auch nicht geprüft – worden ist, blieb für die Zuhörer trotz der eingehenden Befragung von zwei Führungskräften des BO-Finanzdezernats unklar. Der Verwaltungsdirektor und der Referatsleiter Controlling schilderten die Schwierigkeit, dem Rentamtschef mit den damaligen Kontroll- und Prüfungsmechanismen im kameralen Rechnungswesen auf die Schliche zu kommen. Im BO lag bis 2006 nur eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Kindertagesstätte am Huttig vor – damals das einzige Aufgabengebiet des Gesamtverbandes. Einen eigenen Jahresabschluss hat die Bistumsverwaltung nicht angefordert. Die Zeugen räumten auf Vorhalt Rörigs ein, dass die Abschlüsse des Gesamtverbandes vom Bistum anerkannt wurden und später nach der Umstellung problemlos aus dem System herausgezogen werden konnten. Dies sei aber nicht geschehen, weil externe Prüfer eingeschaltet worden seien.
Verteidiger gibt Bistum Mitschuld an Finanzskandal
«Hier ist vieles schief gelaufen», sagte der Verwaltungsdirektor. Die Barabhebungen über 7500 Euro hätten im Kassenbuch des Gesamtverbandes erscheinen und dort hätte es auch einen Einzahlungsbeleg für die angebliche Rückzahlung des Darlehens an die Stadt Limburg geben müssen. Außerdem wäre am Jahresende eine Saldenbescheinigung des Darlehengebers (Stadt) gekommen. Das «Darlehen» hatte Jung-Diefenbach erst zum 31.12.2005 nachgebucht. Man habe zunächst einen technischen Fehler vermutet, so der Zeuge, später habe der Angeklagte die Aufklärung immer wieder durch Verschleppungstaktik verzögert.
Als einer von vier Zeugen ist morgen auch ein Limburger Notar geladen. Werner Reingen soll auf Wunsch des Verteidigers bestätigen, dass sich Werner Jung-Diefenbach um eine umfassende Wiedergutmachung bemüht. Bistum-Justitiar Gernot Sydow akzeptiert den vorgelegten Entwurf für ein notarielles Schuldanerkenntnis jedoch nicht, weil damit zusätzliche Kosten für Wertegutachten verbunden sind und die Töchter von Rückforderungen weitgehend freigestellt werden sollen.
Bistum bezahlt Verteidiger
Die bald 30 Jahre alten Zwillinge profitieren erheblich von den Unterschlagungen. Die bei der letzten Straftat am 28. September 2009 abgehobenen 7500 Euro brachte Werner Jung-Diefenbach von der Kreissparkasse direkt 100 Meter weiter zu seiner Tochter, damit sie – wie jeden Monat – ihr Geschäftskonto ausgleichen konnte.
Inzwischen ist auch klar, wo die 32 500 Euro gelandet sind, die der Lindenholzhäuser drei Tage vor seiner Verhaftung für seinen Touareg kassierte: als Vorschuss bei seinem Anwalt. Das Bistum bezahlt also auch den Verteidiger des Betrügers. . . hei