Limburg-Lindenholzhausen. Wer falsch parkt und von einem Hilfspolizisten (Hipo) erwischt wird, ärgert sich oftmals über das Bußgeld. Aber dürfen auch normale Bürger alschparker anzeigen? ...

Hinweis:
Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei
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Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken kann jeder anzeigen

In der Bischof-Hilfrich-Straße in Lindenholzhausen dürfen Fahrzeuge nur noch in den gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden. Wer dies außerhalb der Flächen macht, parkt falsch. Ein NNP-Leser, der dort geparkt hatte, erhielt vor kurzem Post vom Ordnungsamt der Stadt über ein Bußgeld wegen Falschparkens über 15 Euro. Angezeigt worden war er von einem Anwohner. Darf jeder Bürger eine Ordnungswidrigkeit wie Falschparken anzeigen, wollte der Leser von der NNP wissen.

Beweisfoto oder Zeuge


Ja, sagt Bruno Reuscher, Sprecher der Polizei in Limburg. «Jeder Bürger kann ein ordnungswidriges Verhalten anzeigen», sagt er. Entweder bei der Polizei oder beim Ordnungsamt der jeweiligen Kommune. Es gebe keine Pflicht, dass Polizei oder Ordnungsamt die Angaben überprüfen. Entscheidend sei die Glaubwürdigkeit des Zeugen. Und da gegebenenfalls Aussage gegen Aussage stehen könne, sei entweder ein Beweisfoto oder ein weiterer Zeuge wichtig.

Dass Privatpersonen Falschparker bei der Stadt anzeigen «kommt öfters vor», sagt der Leiter des Limburger Ordnungsamts, Paul Müller. Der Anzeigenerstatter müsse allerdings als Zeuge zur Verfügung stehen und sollte das Falschparken beweisen können – entweder durch ein Foto oder durch einen weiteren Zeugen. Grundsätzlich gilt nach Müllers Angaben: Ändert sich eine Parkregelung ist diese erst dann gültig, wenn die Hinweisschilder aufgestellt worden sind und die Änderung somit amtlich machen.

Übrigens: Von wem die Anzeige entgegengenommen wird, entscheidet auch darüber, wer das Bußgeld bekommt. Nach Reuschers Angaben ist für Ordnungswidrigkeiten, die die Polizei bearbeitet, das Regierungspräsidium in Kassel zuständig, das auch das Bußgeld einzieht. Wenn das Ordnungsamt eine solche Anzeige entgegennehme und bearbeite, fließt das Bußgeld in den Haushalt der Kommune.

Unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten bewiesen werden kann oder nicht, hat Polizeisprecher Reuscher aber eine klare Meinung. «Wer was falsch gemacht hat, sollte auch dazu stehen», sagt er. dick
 
[Hier ] finden Sie den Original-Artikel in der NNP mit Kommentaren darunter.