| Hemmungsloser Betrüger und gutgläubige Kontrolleure |
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Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. DIE WOCHE Hemmungsloser Betrüger und gutgläubige Kontrolleure Ein Kommentar von Joachim Heidersdorf (Bild links) ... Inzwischen wissen wir nicht nur, dass sie sich gehörig die Finger verbrannt hätten, sondern auch, dass der Angeklagte mit viel krimineller Energie und Niedertracht seine Mitmenschen hintergangen hat. Er hat alle nach Strich und Faden und ganz systematisch belogen und betrogen: seine Kollegen, seine Vorgesetzten, seine Glaubensbrüder in der eigenen Pfarrei, seine Freunde in Lindenholzhausen, seine Geliebten und seine Familie, für die er die Millionen ja angeblich veruntreut hat. Der gläubige Katholik hat dabei im Laufe der Jahre alle Hemmungen verloren – beim Griff in die Kirchenkasse ebenso wie bei seinen intimen Verhältnissen. Den Geliebten, zeitweise gleichzeitig zwei aus dem Amt, versprach er das Blaue vom Himmel, indem er sogar den Bischof für seine abenteuerlichen Lügengeschichten benutzte. Was das Doppelleben des Werner J.D. betrifft, zeigen sich menschliche Abgründe auf der einen und unglaubliche Dummheit auf der anderen Seite. Jung-Diefenbach hatte vorher angekündigt, im Prozess werde alles ans Licht kommen. Was erst an den drei Verhandlungstagen bekannt geworden ist, wäre aus seiner Sicht freilich besser im Dunkeln geblieben. . . Und seine Darstellung, er habe aufgrund finanzieller und psychischer Not mit den Unterschlagungen begonnen, macht ihn als reuigen Sünder nicht sympathischer. Dass die Familie und die Chefbuchhalterin hinsichtlich der wundersamen Geldvermehrung ahnungslos waren, können die Prozessbeobachter kaum nachvollziehen. Ob von den veruntreuten Millionen noch mal etwas auftaucht, bleibt fraglich. Klar ist dagegen, dass das Bistum trotz der salbungsvoll postulierten «Wiedergutmachung» auf einem riesigen Schaden sitzen bleiben wird. Mehr als eine Million – im besten Fall – wird nicht mehr zu holen sein. Der ideelle Schaden in dieser Sache ist ohnehin nicht wiedergutzumachen. Ungeachtet des finanziellen Verlustes bleibt auch für die Kirche ein Makel zurück. Warum konnte dieser Mann 25 Jahre lang im Rentamt unentdeckt Millionen in die eigene Tasche stecken? Nur mit sehr viel gutem Willen kann man eine Verkettung unglücklicher Umstände als Entschuldigung anführen, damit darf sich keiner zufrieden geben. Nach Stand der Dinge mussten die Kontrolleure im Bischöflichen Ordinariat den Schwindel bis zur Umstellung auf die kaufmännische Buchführung 2006 nicht zwangsläufig sehen. Aber wenn dies so ist, besteht kein Zweifel: Die Prüfungsmechanismen waren erstens nicht ausreichend und taugten zweitens nichts, weil sie den Fall der Fälle nicht ins Kalkül gezogen haben. Wenn das Vier-Augen-Prinzip im Rentamt ausgehebelt wird, weil das zweite Augenpaar (der Geliebten!) verschlossen bleibt, fängt das Dilemma an. Wenn ein Behördenleiter gleichzeitig Geschäftsführer eines Trägervereins der Kindergärten sowie Kirchenrechner in der Pfarrei ist und deshalb mit sich selbst Geschäfte machen kann, werden kaufmännische Grundsätze verletzt. Wenn ehrenamtliche Prüfer der Kirchengemeinden nur auf die Einnahmen- und Ausgabenseite eines Jahresabschlusses schauen, ohne die Entwicklung der Posten verfolgen zu können, wird ein Betrug erleichtert. Wenn die Fachleute im Bistum diese Rechnung nicht noch einmal prüfen, fehlt ein erforderliches Kontrollinstrument. Und wenn es dann nach dem Entdecken eines 1,8-Millionen-Lochs in der Bilanz zweieinhalb Jahre dauert, bis Vorgesetzte und Prüfer Verdacht schöpfen, dann haben sie dem leitenden Angestellten viel zu lange vertraut. Zu viel Gutgläubigkeit schadet auch in einer kirchlichen Einrichtung. Gut, das wissen die Beteiligten im Nachhinein selbst. Die Finanzverwaltung des Bischofs kann es drehen und wenden, wie sie will: Die betriebsinternen Strukturen für die Kontrolle waren mangelhaft, die nach dem Skandal eingeleiteten Konsequenzen überfällig. Im Prozess ergaben sich für Außenstehende zu viele Widersprüche, zum Beispiel in der Frage, ob Einzelvollmachten und schwarze Konten in den Kirchengemeinden die Ausnahme oder die Regel sind. Die Verantwortlichen im BO können nach der Urteilsverkündung am Freitag noch lange nicht die Akten schließen. Offensichtlich gibt es jede Menge Klärungs- und Handlungsbedarf. Die Kirchenmitglieder müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Gelder ordentlich verwaltet werden: Das Bischöfliche Ordinariat ist schließlich kein Tante-Emma-Laden. |


Ein Kommentar von Joachim Heidersdorf (Bild links) 
